Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.hattingen.de veröffentlichte Webseite der Stadt Hattingen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Oktober 2021 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Einige Bilder und Grafikfunktionen haben keine oder nicht eindeutige Alternativtexte.
Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab.
Zitate sind programmatisch nicht eindeutig ermittelbar.
Formularfelder zu Nutzerdaten vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut.
Bewegte Inhalte lassen sich nicht abschalten.
Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sichtbaren Namen (zum Beispiel Logo im Kopfbereich).
Die HTML-Syntax ist nicht durchgängig valide.
In der mobilen Seitenansicht ist die Menü-Schaltfläche mit Screenreadern nicht eindeutig identifizierbar.
Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.
Begründung
Die Stadt Hattingen arbeitet
beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund
der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und
Services digital barrierefrei gestalten.
Datum der Erstellung
Diese Erklärung wurde am 29.10.2021 erstellt.
Kontakt und Feedback-Möglichkeit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das Kontaktformular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Stadt Hattingen
Stabsstelle
Presse/ Internet/ Ehrenamt
Hausadresse:
Roonstraße
11
45525 Hattingen
Postadresse:
Postfach
80 04 56
45504 Hattingen
Telefon:
(0 23 24) 204 3022
Telefax: (0 23 24) 204 3049
Ombudsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wenden. Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Ombudsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Ombudsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik .
Sie erreichen die Ombudsverfahren unter folgender Adresse:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall
25
40219 Düsseldorf
Telefon:
0211 / 855-3451
Mail: