Barrierefreiheit heißt, dass
- Gebäude
- öffentliche Plätze
- Arbeits-Plätze
- Wohnungen
- Verkehrs-Mittel zum Beispiel Bus, Bahn und Zug
- Freizeit-Angebote
von allen Menschen ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
Auch Sprache und Texte sollen barriere-frei sein.
Jeder soll alles verstehen.
Ein Gesetz sagt:
Texte auf Internet-Seiten von Behörden sollen barriere-frei sein.
Für die Barriere-Freiheit gibt es Regeln.
Eine wichtige Regel für Europa heißt: DIN EN 30 15 49.
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Website der Stadt Hattingen.
Die Website der Stadt Hattingen finden Sie im Internet unter www.hattingen.de.
Die Stadt Hattingen ist eine öffentliche Stelle.
Wir bemühen uns, unsere Website barriere-frei zu gestalten.
Es gibt Ausnahmen.
Die Stadt Hattingen arbeitet immer an der Verbesserung ihrer Website.
Das ist sehr viel Arbeit.
Deshalb sind noch nicht alle Inhalte barriere-frei.
Diese Erklärung wurde am 29.10.2021 erstellt.
Sollten Sie bestehende Barrieren feststellen,
können Sie uns das mitteilen.
Bitte benutzen Sie dafür das Kontakt-Formular.
Sie können uns Ihre Informationen auch per Post mitteilen.
Oder rufen Sie uns an.
Sie können auch eine Email schreiben.
Stadt Hattingen
Stabs-Stelle Presse, Internet, Ehren-Amt
Haus-Adresse:
Roonstraße 11
45525 Hattingen
Post-Adresse:
Post-Fach 80 04 56
45504 Hattingen
Telefon 0 23 24 204 30 22
Fax 0 23 24 204 30 49
E-Mail
Sie haben nach dem Kontakt mit den oben genannten Stellen keine gute Lösung gefunden?
Dann wenden Sie sich an die Ombuds-Stelle für barriere-freie Informations-Technik des Landes Nordrhein-Westfalen.
Man kann auch Schlichtungs-Stelle dazu sagen.
Dort arbeitet eine Landes-Beauftragte für Menschen mit Behinderung.
Die Ombuds-Stelle hat die Aufgabe, Konflikte bei Barriere-freiheit zu unterstützen.
Das Ombuds-Verfahren ist kostenlos.
Sie brauchen keinen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin.
Weitere Informationen zum Ombuds-Verfahren finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik