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„JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist ein kulturelles Bildungsprogramm des Landes NRW in der Grundschule. Es hat drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen oder Singen. Es ist das landesweite Nachfolgeprogramm von „Jedem Kind ein Instrument‘‘, das im Jahr 2007 für das Ruhrgebiet entwickelt wurde. JeKits startet zum Schuljahr 2015/16 und wird durch das Land Nordrhein-Westfalen finanziert.
Die Ziele
Im
Mittelpunkt von JeKits steht die Freude am Musizieren und Tanzen in
der Gemeinschaft. JeKits möchte
Kinder dafür begeistern, sich mit musikalischen bzw. tänzerischen
Mitteln auszudrücken.
Im
Sinne der Chancengleichheit möchte JeKits möglichst viele Kinder in
NRW erreichen, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialen
Umfeld.
Durch
die Zusammenarbeit zwischen Schule und außerschulischem Partner
möchte JeKits einen Impuls
für die kommunale Bildungslandschaft setzen.
Die Kooperationspartner
Für die Durchführung des JeKits-Programms kooperiert die Grundschule mit einem außerschulischen Partner. Dies ist oft die örtliche Musikschule, beim Schwerpunkt Tanzen kann dies auch eine Tanzinstitution sein. Die Lehrkräfte des außerschulischen Partners kommen extra für den JeKits- Unterricht in die Grundschule. JeKits ist ein Zusatzangebot zum Musikunterricht in der Schule, es ersetzt diesen jedoch nicht.
Drei Schwerpunkte
Jede JeKits-Grundschule bietet einen der drei Schwerpunkte – Instrumente, Tanzen oder Singen – an ihrer Schule an. Das JeKits-Programm startet in der Schuleingangsphase im ersten Schuljahr. Die Laufzeit des Programms beträgt zwei Jahre.
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Wie funktioniert JeKits?
Das erste JeKits-Jahr (JeKits 1)
Das erste JeKits-Jahr bietet allen Kindern einer Klasse eine musikalische bzw. tänzerische Grundbildung als Einstieg in das gemeinsame Musizieren oder Tanzen. Die Kinder machen erste grundlegende Erfahrungen im Instrumentalspiel, Tanzen oder Singen in der Klasse.
- Jedes Kind erhält eine Unterrichtsstunde pro Woche im Klassenverband. Der JeKits-Unterricht ist Teil des Schulunterrichts.
- Die Lehrkraft des außerschulischen Partners gestaltet die Stunde gemeinsam mit der Grundschullehrkraft.
- Die Teilnahme ist verpflichtend und kostenfrei. Am Ende desersten JeKits-Jahres können sich die Kinder für eine Teilnahme am zweiten JeKits-Jahr entscheiden.
Das zweite JeKits-Jahr (JeKits 2)
Das
zweite JeKits-Jahr baut auf die im ersten JeKits-Jahr gelernten
Inhalte auf. Das gemeinsame Musizieren
oder Tanzen in der Gruppe findet nun entweder im „JeKits-Orchester“
oder im „JeKits- Tanzensemble“
statt – je nach gewähltem Schwerpunkt der Grundschule.
Gleichzeitig
erweitern die Kinder im Rahmen des JeKits-Unterrichts ihre
Fertigkeiten am Instrument, im Tanzen oder im Singen.
- Jedes Kind erhält zwei Unterrichtsstunden pro Woche.
- Der Unterricht wird von Lehrkräften des außerschulischen Partners erteilt.
- Die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig. Im Rahmen des zweiten JeKits-Jahres veranstalten die Kinder eine Vorführung für Schule, Verwandte und Freunde.
Teilnahme
Im
ersten JeKits-Jahr ist die Teilnahme kostenfrei. Da der
JeKits-Unterricht im Rahmen des Schulunterrichts
im Klassenverband erteilt wird, nehmen alle Kinder automatisch an JeKits
1 teil.
Das
zweite JeKits-Jahr ist freiwillig und kostenpflichtig. Je nach
Schwerpunkt fallen unterschiedliche monatliche Elternbeiträge pro
Kind an:
Instrumente:
23 € | Tanzen: 17 €
Im Schwerpunkt Instrumente erhalten die Kinder außerdem die Musikinstrumente als kostenlose Leihgabe für den Unterricht und für das Üben zu Hause.
Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen
Grundsätzlich soll eine finanziell schwierige Situation in einer Familie kein Grund sein, bei JeKits nicht mitzumachen. Dafür gibt es Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen. Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder ähnliche Sozialleistungen empfangen, sind von den Teilnahmebeiträgen befreit. Für Kinder, deren Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag, Ausbildungshilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ist die Teilnahme ebenfalls kostenfrei. Nehmen zwei oder mehr Kinder einer Familie am Programm teil, so fällt der volle Beitrag nur für das erste Kind an, für jedes weitere Kind muss lediglich die Hälfte gezahlt werden.
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