Das
Stadtarchiv Hattingen steht allen historisch interessierten
Bürgerinnen und Bürgern offen.
Die
persönliche Benutzung der Archivbestände im Lesesaal
des Stadtarchivs ist in der Regel gebührenfrei. Die Archivmitarbeiter
sind Ihnen bei Ihrer Forschungsarbeit gerne behilflich.
Für schriftliche Auskünfte und Recherchen durch
Archivmitarbeiter werden Gebühren erhoben. Näheres
ist in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hattingen
geregelt und kann bei den Archivmitarbeitern erfragt werden.
In geringem Umfang und gegen Gebühr können auch
Aufträge zur Erstellung von Fotokopien oder Fotoreproduktionen
erteilt werden - immer vorausgesetzt, dass aus rechtlicher
Sicht keine Einwände bestehen und die Archivalie beim
Kopieren nicht geschädigt wird. Näheres ist in
der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hattingen
geregelt und kann bei den Archivmitarbeitern erfragt werden.
Eine Ausleihe von Archivgut ist nicht möglich.
Eingesehen werden kann sämtliches Material, das den
im Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen enthaltenen
Sperrfristen nicht oder nicht mehr unterliegt. Die Sperrfristen
für Verwaltungsschriftgut betragen 30 Jahre nach Entstehung
des letzten zur Akte genommenen Schriftstückes. Für
personenbezogene Unterlagen gelten längere Sperrfristen.
Bei der Nutzung von Archivgut privater Herkunft (Nachlässe,
Deposita u.a.) sind vorhandene vertragliche Sonderregelungen
zu beachten.
Für archivische Sammlungen, für Druckschriften,
Zeitungen usw. gelten keine Sperrfristen.
Benutzungsmöglichkeiten können durch die Mitarbeiter
des Stadtarchivs Hattingen darüber hinaus eingeschränkt
werden, wenn der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet
würde oder ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand
entstehen würde.
Archivbenutzer verpflichten sich bei der Auswertung der
Archivalien die rechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte
Dritter zur wahren sowie die gesetzlichen Bestimmungen des
Daten- und Urheberschutzes zu beachten. Unmittelbar nach
Fertigstellung von Forschungsarbeiten stellt der Archivbenutzer
dem Stadtarchiv Hattingen unaufgefordert ein kostenfreies
Belegexemplar zur Verfügung.