Benutzungsbedingungen

                                                    Nutzen Sie Ihr Gedächtnis, nutzen Sie Ihr Stadtarchiv!
      • Das Stadtarchiv Hattingen steht allen historisch interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen.
      • Die persönliche Benutzung der Archivbestände im Lesesaal des Stadtarchivs ist in der Regel gebührenfrei. Die Archivmitarbeiter sind Ihnen bei Ihrer Forschungsarbeit gerne behilflich.
      • Für schriftliche Auskünfte und Recherchen durch Archivmitarbeiter werden Gebühren erhoben. Näheres ist in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hattingen geregelt und kann bei den Archivmitarbeitern erfragt werden.

      • In geringem Umfang und gegen Gebühr können auch Aufträge zur Erstellung von Fotokopien oder Fotoreproduktionen erteilt werden - immer vorausgesetzt, dass aus rechtlicher Sicht keine Einwände bestehen und die Archivalie beim Kopieren nicht geschädigt wird. Näheres ist in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hattingen geregelt und kann bei den Archivmitarbeitern erfragt werden.
      • Eine Ausleihe von Archivgut ist nicht möglich.
      • Eingesehen werden kann sämtliches Material, das den im Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen enthaltenen Sperrfristen nicht oder nicht mehr unterliegt. Die Sperrfristen für Verwaltungsschriftgut betragen 30 Jahre nach Entstehung des letzten zur Akte genommenen Schriftstückes. Für personenbezogene Unterlagen gelten längere Sperrfristen.
        Bei der Nutzung von Archivgut privater Herkunft (Nachlässe, Deposita u.a.) sind vorhandene vertragliche Sonderregelungen zu beachten.
        Für archivische Sammlungen, für Druckschriften, Zeitungen usw. gelten keine Sperrfristen.
      • Benutzungsmöglichkeiten können durch die Mitarbeiter des Stadtarchivs Hattingen darüber hinaus eingeschränkt werden, wenn der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet würde oder ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde.
      • Archivbenutzer verpflichten sich bei der Auswertung der Archivalien die rechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte Dritter zur wahren sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Daten- und Urheberschutzes zu beachten. Unmittelbar nach Fertigstellung von Forschungsarbeiten stellt der Archivbenutzer dem Stadtarchiv Hattingen unaufgefordert ein kostenfreies Belegexemplar zur Verfügung.

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