Die
Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 12. Januar
und 2. Februar 2025 gedruckt und
zugestellt.
Wenn Sie bis zum 2.
Februar 2025 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten
haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte
umgehend an das Wahlbüro der Stadt Hattingen unter (02324) 204-3241.
Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Sie Ihr Wahlrecht nicht ausüben
können. Dies wäre der Fall, wenn Sie nicht im Wählerverzeichnis
eingetragen sein sollten.
Die Wahlbenachrichtigung ist
eine amtliche Benachrichtigung des Wählers über den anstehenden
Wahltermin und benennt den Wahlraum, in welchen Sie am Wahltag in das
Wählerverzeichnis eingetragen sind, sowie Ihre laufende Nummer im
Wählerverzeichnis.
Der Ablauf im Wahlraum wird durch das
Mitbringen Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihres Personalausweises
beschleunigt. So wird direkt bei der Aushändigung der Stimmzettel
geprüft, ob Sie im richtigen Wahlraum sind. Notwendig ist das
Mitbringen der Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe aber nicht, da
die Berechtigung zur Stimmabgabe allein aus dem Wählerverzeichnis
hervorgeht.
Für den zweifelsfreien Nachweis der
Stimmberechtigung ist zudem ein gültiger Lichtbildausweis als
Identitätsnachweis erforderlich. Das Wahlrecht kann somit auch bei
Verlust der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden.
Eine
Wahlbenachrichtigung berechtigt nicht dazu, in einem anderen als den
Ihnen zugewiesenen Wahlraum wählen zu dürfen.
Wichtig
in diesem Jahr: Auf der Wahlbenachrichtigung ist das Wahllokal rot
markiert angegeben, in dem am Wahlsonntag gewählt werden kann. Auf
der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf
Erteilung eines Wahlscheines bzw. zur Beantragung der
Briefwahlunterlagen.
Aufgrund von möglicherweise längeren Postlaufzeiten sollte der Antrag frühstmöglich gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Verantwortung für den rechtzeitigen Rücklauf der Wahlbriefe bei Ihnen liegt. In der Woche vor der Wahl (17.02. - 21.02.) können Sie die Briefwahl nur noch im Briefwahlbüro der Stadt Hattingen (Rathaus, 2. OG, Kl. Sitzungssaal) beantragen. Eine vorherige Bestellung von Briefwahlunterlagen zur Abholung im Briefwahlbüro ist möglich.
Ab Februar können die Briefwahlunterlagen hier online beantragt werden.
Eine ausführliche Übersicht zu den Wahlbezirken/Stimmbezirken und Wahllokalen finden Sie hier.