Wahlbenachrichtigung

Für die anstehende Bundestagswahl werden KEINE weiteren Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Wir bedanken uns für die zahlreichen Anfragen. Wer Interesse hat sich für die Kommunalwahl am 14. September ehrenamtlich als Wahlhelfer zu engagieren, kann sich gerne bereits jetzt im Wahlbüro der Stadt Hattingen melden. 

Die Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 12. Januar und 2. Februar 2025 gedruckt und zugestellt.

Wenn Sie bis zum 2. Februar 2025 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlbüro der Stadt Hattingen unter (02324) 204-3241. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Sie Ihr Wahlrecht nicht ausüben können. Dies wäre der Fall, wenn Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein sollten.

Die Wahlbenachrichtigung ist eine amtliche Benachrichtigung des Wählers über den anstehenden Wahltermin und benennt den Wahlraum, in welchen Sie am Wahltag in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, sowie Ihre laufende Nummer im Wählerverzeichnis.

Der Ablauf im Wahlraum wird durch das Mitbringen Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihres Personalausweises beschleunigt. So wird direkt bei der Aushändigung der Stimmzettel geprüft, ob Sie im richtigen Wahlraum sind. Notwendig ist das Mitbringen der Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe aber nicht, da die Berechtigung zur Stimmabgabe allein aus dem Wählerverzeichnis hervorgeht.

Für den zweifelsfreien Nachweis der Stimmberechtigung ist zudem ein gültiger Lichtbildausweis als Identitätsnachweis erforderlich. Das Wahlrecht kann somit auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden.

Eine Wahlbenachrichtigung berechtigt nicht dazu, in einem anderen als den Ihnen zugewiesenen Wahlraum wählen zu dürfen.

Wichtig in diesem Jahr: Auf der Wahlbenachrichtigung ist das Wahllokal rot markiert angegeben, in dem am Wahlsonntag gewählt werden kann. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines bzw. zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.

Durch die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages gelten andere Fristen, als bei einem regulären Wahltermin. Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich erst im Februar möglich sein. Diese können ab dem 17. Januar bereits online beantragt werden. Der Link zum Online-Wahlscheinverfahren für die Briefwahl wird, sobald er verfügbar ist, an dieser Stelle veröffentlicht.

Aufgrund von möglicherweise längeren Postlaufzeiten sollte der Antrag frühstmöglich gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Verantwortung für den rechtzeitigen Rücklauf der Wahlbriefe bei Ihnen liegt. In der Woche vor der Wahl (17.02. - 21.02.) können Sie die Briefwahl nur noch im Briefwahlbüro der Stadt Hattingen (Rathaus, 2. OG, Kl. Sitzungssaal) beantragen. Eine vorherige Bestellung von Briefwahlunterlagen zur Abholung im Briefwahlbüro ist möglich.

Ab Februar können die Briefwahlunterlagen hier online beantragt werden.

Eine ausführliche Übersicht zu den Wahlbezirken/Stimmbezirken und Wahllokalen finden Sie hier.

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