- Durch die
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kinder und
Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und
unterstützt werden.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung), Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten.
- Folgende Leistungen können beantragt werden:
- Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit Schule oder Kindertagesstätte
- Schulbedarf
- Lernförderung
- volle Kostenübernahme für das Mittagessen in Schule oder Kindertagesstätte
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Sport, Musik, Freizeit)
- Schülerbeförderungskosten (Zuschuss zum Schokoticket)
- Nähere Informationen finden Sie in der Leistungsübersicht und unter www.bildungspaket.bmas.de. Hier finden Sie die Informationen auch in englischer, türkischer, russischer und arabischer Sprache.
- Familien, die Sozialhilfe, Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld und/oder Kinderzuschlag sowie Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes bekommen, stellen die Anträge bitte beim Fachbereich Soziales und Wohnen. Entsprechende Antragsformulare sind dort erhältlich oder können hier abgerufen werden.
Formulare:
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
In Leichter Sprache: Bildungs- und Teilhabe-Paket
Weitere Informationen:
Leistungsübersicht Bildung und Teilhabe
Ihre Ansprechpersonen:
Weitere Informationen für Empfänger von Arbeitslosengeld II:
Anspruchsberechtigte im Rahmen der Gewährung von Arbeitslosengeld
II und Sozialgeld wenden sich zwecks Antragstellung bitte an
das JobcenterEN, Regionalstelle Hattingen, Hüttenstraße 45,
45527 Hattingen:
Frau Tackenberg Tel. (0 23 24) 68128
6231
Frau Demir Tel. (0 23 24) 68128 6204
Dort sind auch die entsprechenden Antragsformulare für diesen Personenkreis erhältlich.