Weitere Zuschläge sind vorzunehmen, wenn eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften zutreffen:
- Einfamilienhaus
- zweites Bad
- Sonderausstattung (z.B. Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum)
Bei Unterschreitung von Mindeststandards sind weitere Abschläge vorzunehmen:
- kein Bad
- keine oder unzureichend ausgestattete Küche (keine Warmwasserversorgung, keine Anschlussmöglichkeit für Spülmaschine)
- Einfachverglasung
- WC außerhalb der Wohnung
- kein Keller oder Abstellraum
- fehlender Wohnungsabschluss
- keine Warmwasserversorgung
- Lage im Souterrain
Weitere Zu- und Abschläge sind nicht zulässig.