Jedes Jahr werden im Fundbüro ca. 250 - 300 Fundsachen abgegeben, die
auf Ihren Eigentümer warten. Es handelt sich dabei häufig um Fahrräder,
Papiere und Geldbörsen, Schlüssel, Handys, Taschen, Regenschirme,
Kleidung sowie in selteneren Fällen um Geld, Schmuck, Uhren und Tiere.
Die
Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Falls sich der Eigentümer
innerhalb dieser Frist nicht meldet und nicht ermittelt werden kann,
geht die Fundsache entweder ins Eigentum des Finders oder der Stadt
Hattingen über. Die Fundsachen, die ins Eigentum der Stadt Hattingen
übergehen, werden öffentlich versteigert. Versteigerungen finden in der
Regel im Abstand von drei Jahren statt. Die Termine werden rechtzeitig
in der Presse und auf dieser Internetseite bekanntgegeben.
Jeder Finder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohns bemisst sich nach dem Wert der Fundsache und ist in § 971 BGB geregelt. Danach beträgt der Finderlohn 5 v.H. bei einem Wert der Fundsache bis zu 500,00 €. Darüber hinaus hat der Finder einen Anspruch auf 3 v.H. von dem Mehrwert der Fundsache. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es sich um einen privatrechtlichen Anspruch handelt. Die Begleichung des Finderlohnanspruchs sollte daher direkt zwischen dem Finder und dem Eigentümer erfolgen.
"Fundbüro online" - unser Serviceangebot für Sie:
Mithilfe unseres Angebotes "Fundbüro online" können Sie verlorengegangene Gegenstände recherchieren. Das Fundverzeichnis, das in verschiedene Kategorien unterteilt ist, wird täglich aktualisiert.
So haben Sie die Möglichkeit, bereits vorab einzusehen, ob sich überhaupt ein Fundstück aus der passenden Kategorie bei uns befindet und sich so den Weg zum Fundbüro vorerst zu ersparen bzw. auf eine telefonische Nachfrage zu verzichten.
Nähere Hinweise zur Benutzung finden Sie unter der "Hilfe"-Funktion.