Datenschutz


Aufgabe der behördlichen Datenschutzbeauftragten ist es, die Stadt Hattingen bei der Sicherstellung des Datenschutzes und der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zu unterstützen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei der Umgang mit personenbezogenenen Daten innerhalb der Verwaltung.

Dies können beispielsweise Informationen sein über:

  • Familienverhältnisse, Herkunft, Nationalität, Religion/Volksgruppenzugehörigkeit
  • Beruf, Einkommen, Vermögen, Versicherungen
  • Rechtspositionen und Pflichten
  • Mitgliedschaften, Überzeugungen
  • Erlaubnisse, Rechtsverstöße, Vorstrafen
  • Eigenschaften (z.B. Kfz-Halter, ALG-II-Bezieher)
  • Krankheiten, gesundheitsbezogene Einschränkungen, ärztliche Behandlungen

Die Datenschutzbeauftragte wird ferner bei der Gestaltung und Auswahl sowie Erneuerung oder Änderung von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten beratend und überwachend tätig. Ihr obliegt die Durchführung der Vorabkontrolle sowie die Führung des Verfahrensverzeichnisses. Das Verfahrensverzeichnis dient dazu, den Überblick darüber zu behalten, wo sich in der Verwaltung personenbezogene Daten befinden und wie sie verarbeitet werden.

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