Schöffenwahl

Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hattingen stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten zur Wahl von Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Hattingen und die Strafkammern beim Landgericht Essen auf. Aus diesen Listen werden dann durch einen besonderen Wahlausschuss beim Amtsgericht Hattingen die Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gewählt. Das nächste Wahlverfahren erfolgt im Jahr 2023 für die Amtsperiode von 2024 bis 2028. Ausführliche Informationen zum Schöffenamt finden Sie auf den Seiten des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen
www.justiz.nrw.de
und www.schoeffenwahl.de

Bewerbungsfrist für die nächste Amstperiode: 20. April 2023



Ansprechpartnerin für die Schöffenwahl:

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Ansprechpartnerin für die Jugendschöffenwahl:

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