Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss der
Stadt Hattingen stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten zur Wahl von
Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das
Amtsgericht Hattingen und die Strafkammern beim Landgericht Essen auf.
Aus diesen Listen werden dann durch einen besonderen Wahlausschuss beim
Amtsgericht Hattingen die Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und
Jugendschöffen gewählt. Das nächste
Wahlverfahren erfolgt im Jahr 2023 für die Amtsperiode von 2024 bis 2028. Ausführliche Informationen zum
Schöffenamt finden Sie auf den Seiten des Justizministeriums des Landes
Nordrhein-Westfalen sowie der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und
Schöffen
www.justiz.nrw.de und www.schoeffenwahl.de
Bewerbungsfrist für die nächste Amstperiode: 20. April 2023