Urkundenstelle


Ihre Urkunde können Sie bequem per Vorabüberweisung (s.u.) und per Post mit diesem Vordruck bestellen: 

Bitte beachten: 
die Gebühr für die jeweils 1. Urkunde beträgt 15,00 Euro, jede weitere Ausfertigung 10,00 Euro.

Urkundenbestellung ab 01.01.2024

Bitte legen sie neben dem Zahlungsnachweis unbedingt eine vollständige Kopie ihres Personalausweises bei da ansonsten keine Bearbeitung erfolgen kann und der gesamte Vorgang an Sie zurückgesandt wird.

Alternativ MIT DIREKTER BEZAHLFUNKTION ÜBER DAS SERVICEPORTAL.


Wir empfehlen Ihnen, Urkunden im eigenen Interesse ausschließlich direkt hier bei uns zu bestellen. Wir arbeiten grds. nicht mit gewerblichen Internet-Urkundenvermittlern zusammen, d.h. die dort anfallenden Kosten sind von Ihnen zusätzlich zu den gesetzlichen Personenstandsgebühren hier zu zahlen und die Bearbeitung verzögert sich unnötig, da zusätzlicher Schriftwechsel erforderlich wird.

Eine Anforderung per mail kann nur mittels qualifizierter el. Signatur erfolgen.  Sie erhalten die Urkunden dann aber in jedem Fall per Post zugeschickt. 

Bitte senden Sie kein Bargeld mehr ein, die Zahlung der Gebühren ist nur noch im Voraus per Überweisung möglich, für auf dem Postweg verlorenes Bargeld wird keine Haftung übernommen.

Verwendungszweck " 5000006 Urkunde + Ihr Name" auf eines der u.a.  Konten:

  • Sparkasse Hattingen
  • Kontonummer: 3111       Bankleitzahl: 430 510 40
  • IBAN: DE81 4305 1040 0000 0031 11     SWIFT-BIC: WELADED1HTG
  • Postbank Essen
  • Kontonummer: 88 40 432    Bankleitzahl: 360 100 43
  • IBAN: DE 05 3601 0043 0008 8404 32    SWIFT-BIC: PBNKDEFF
  • Volksbank Sprockhövel
  • Kontonummer: 147 722 200  Bankleitzahl: 452 615 47
  • IBAN: DE 86 4526 1547 0147 7222 00     SWIFT-BIC: GENODEM1SPO

Urkundenbücher

Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, beispielsweise um heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln, Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten oder Ahnenforschung betreiben zu können. Hierfür benötigen Sie beweiskräftige Urkunden aus den beim Standesamt geführten Personenstandsregistern. 

Das Standesamt Hattingen stellt Ihnen u.a.

  • Geburtsurkunden bzw. beglaubigte Geburtenregisterausdrucke
  • Eheurkunden bzw. beglaubigte Eheregisterausdrucke
  • Sterbeurkunden bzw. beglaubigte Sterberegisterausdrucke
  • Internationale (mehrsprachige) Auszüge aus den Geburten-, Ehe- und
    Sterberegistern

aus. Dieser Service gilt selbstverständlich auch für die ehemaligen Standesämter Hattingen-Ruhr, Hattingen-Land, Winz in Hattingen-Ruhr, Winz-Niederwenigern, Blankenstein-Ruhr und Welper-Ruhr.

Personenstandsurkunden unterliegen besonderen Datenschutzbestimmungen. Befugt sind i.d.R. nur Verwandte in gerader Linie sowie Ehepartner die selbst von der Urkunde betroffen sind. Bei einer Scheidung z.B. erlischt das Verwandschaftverhältnis- Urkunden die nur den geschiedenen Ehepartner betreffen (z.B. Geburtsurkunde)  werden daher nicht mehr für den anderen ehemaligen Partner ausgestellt. Zur Urkundenausstellung in eigenen Angelegenheiten bringen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit. Sollten Sie die Urkunde für eine andere Person besorgen, so ist zusätzlich eine Vollmacht sowie eine Kopie des Personalausweises der anderen Person erforderlich. Eine schriftliche Anforderung ist möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dann die Zusendung nur gegen Vorkasse erfolgen kann. Bitte übersenden Sie die Anforderung mit einer Kopie des Überweisungsvorganges.

Besonderheit:
Beim Standesamt erhalten Sie nur Urkunden

  • aus dem Geburtenregister ab 1914
  • aus dem Eheregister ab 1944
  • aus dem Sterberegister ab 1994

Davor liegende Personenstandseinträge sind bereits Archivgut, für die das Stadtarchiv zuständig ist und für die unter Umständen höhere Gebühren anfallen.


Weitere Informationen:
Stadtarchiv Hattingen


Ihre Ansprechpartner

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