- Überprüfung von Bauanträgen
für Gebäude und bauliche Anlagen sowie Erteilung von Baugenehmigungen.
- Überprüfung der Statik (Standsicherheit) bei Bauvorhaben.
- Beratung von Bürgern und Architekten hinsichtlich der planungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit der Bauvorhaben sowie der Gestaltung der Gebäude.
- Überwachung der Einhaltung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben und der Baugenehmigung.
- Überwachung
von besonderen Gebäuden, wie z.B. Krankenhäuser, Warenhäuser oder
Großgaragen auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
- Erteilung der erforderlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung für das Grundbuchamt, wenn ein Gebäude in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll.
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