Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde
- Denkmalschutz
- Denkmalpflege
Denkmalschutz
- Baudenkmale
- Bodendenkmale
- Bewegliche Denkmale
- Auskünfte zur Denkmalliste der Stadt Hattingen
Weitere Informationen:
Denkmalliste (alphabetisch nach Straßen)
Denkmalpflege
- Beratung bei Bau- und Erhaltungsmaßnahmen an Denkmälern
- Ausstellen von Erlaubnissen nach § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) Für jede Veränderung an Baudenkmalen oder in der engeren Umgebung von Baudenkmalen ist, unabhängig von einer Baugenehmigung, eine spezielle denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig.
- Förderung von Baumaßnahmen an Denkmälern, Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern können öffentlich gefördert werden, sofern Fördermittel zur Verfügung stehen.
- Ausstellen von Steuerbescheinigungen nach § 40 DSchG, Arbeiten zur Erhaltung und Pflege der Denkmäler sind steuerbegünstigt, wenn sie vorher mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt sind.
Formulare:
Alle Erläuterungen, Formulare und Vordrucke finden Sie hier
Arbeitskreise
- Die Stadt wird von der Unteren Denkmalbehörde in folgenden Arbeitskreisen vertreten:
- Arbeitsgemeinschaft der Historischen Stadt- und Ortskerne des Landes NRW (Hattingen ist mit seiner Altstadt und dem historischen Ortskern Blankenstein vertreten)
- Regionalgruppe Rheinland-Ruhrgebiet
- Arbeitskreis der Denkmalpfleger im Ruhrgebiet
- Arbeitskreis "Denkmalschutz" des Städtetages NRW