Untere Denkmalbehörde

Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde

  • Denkmalschutz
  • Denkmalpflege

Denkmalschutz

    Eintragung von Denkmalen in die Denkmalliste der Stadt Hattingen. Man unterscheidet:Man unterscheidet:
    • Baudenkmale
    • Bodendenkmale
    • Bewegliche Denkmale
    • Auskünfte zur Denkmalliste der Stadt Hattingen

    Weitere Informationen:
    PDF Denkmalliste (alphabetisch nach Straßen)


    Denkmalpflege

    • Beratung bei Bau- und Erhaltungsmaßnahmen an Denkmälern
    • Ausstellen von Erlaubnissen nach § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) Für jede Veränderung an Baudenkmalen oder in der engeren Umgebung von Baudenkmalen ist, unabhängig von einer Baugenehmigung, eine spezielle denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig.
    • Förderung von Baumaßnahmen an Denkmälern, Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern können öffentlich gefördert werden, sofern Fördermittel zur Verfügung stehen.
    • Ausstellen von Steuerbescheinigungen nach § 40 DSchG, Arbeiten zur Erhaltung und Pflege der Denkmäler sind steuerbegünstigt, wenn sie vorher mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt sind.


    Formulare:

    Alle Erläuterungen, Formulare und Vordrucke finden Sie hier

    Arbeitskreise

    • Die Stadt wird von der Unteren Denkmalbehörde in folgenden Arbeitskreisen vertreten:
      • Arbeitsgemeinschaft der Historischen Stadt- und Ortskerne des Landes NRW (Hattingen ist mit seiner Altstadt und dem historischen Ortskern Blankenstein vertreten)
      • Regionalgruppe Rheinland-Ruhrgebiet
    • Arbeitskreis der Denkmalpfleger im Ruhrgebiet
    • Arbeitskreis "Denkmalschutz" des Städtetages NRW

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