Für die Berechnung der Abfallentsorgungsgebühren gilt die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattingen beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der zur Zeit gültigen Fassung.
Die Entleerung der Restmüll-Tonnen und auch die Entleerung der Bio-Tonnen erfolgt im 14-Tages-Rhythmus. Für den Restmüll stehen Gefäße in den Größen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l und die Container mit 770 l und 1.100 l zur Verfügung.
Bio-Müllgefäße stehen in den Größen von 60 l, 80 l, 120 l und 240 l zur Verfügung.
Die Gebühr für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgungseinrichtung bemisst sich nach Anzahl und Größe der auf dem Grundstück aufgestellten Abfallbehälter (Behältermaßstab). Eine Gebührenübersicht auch zur Abfallentsorgung finden Sie hier:
Übersicht über Steuerhebe- und Gebührensätze