Eine Hebesatz-Übersicht finden Sie hier:
Übersicht über Steuerhebe- und Gebührensätze
Gesetzliche Grundlagen
Grundsteuergesetz (GrStG), Gesetz über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern des Landes NW, Grundsteuerrichtlinien (GrStR), Abgabenordnung (AO), die Haushaltssatzung der Stadt Hattingen oder eine gesonderte Hebesatz-Satzung bezüglich der Festsetzung des Steuerhebesatzes.
Information zur Grundsteuerreform
Formular:
Eigentumswechsel
Berechnung der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird nach dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag in Verbindung mit dem von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattingen beschlossenen Hebesatz berechnet.
Berechnungsbeispiel:
Messbetrag laut Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes = 250,50 € x 785 % Hebesatz = 1.966,42 € festgesetzte Grundsteuer
Tipp: Einwendungen, die sich gegen den der Grundsteuer zugrunde liegenden Grundsteuermessbescheid richten, sind bei dem zuständigen Finanzamt vorzutragen (z.B. wenn Sie Einwände gegen die Höhe des Messbetrages haben).
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