Nicht zahlen kann teuer werden ...
Wenn Sie Ihre Zahlungen
nicht pünktlich entrichten, erhalten Sie vom Fachbereich Finanzen
unangenehme Post. Bei der Einziehung rückständiger Forderungen
wird zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen
unterschieden.Bei rückständigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (z.B. Grundbesitzabgaben,
Gewerbesteuer, Elternbeiträge für Kindergärten, Hundesteuer)
und bestimmten privatrechtlichen Forderungen (z.B. Mieten, Theaterabo,
Darlehen) erhalten Sie eine Mahnung.
Das ist für Sie mit Kosten verbunden:
Nebenforderung |
Forderungsart, Rechtsgrundlage | Berechnung |
Säumniszuschläge | 1. Steuern und Abgaben nach der Abgabenordnung (AO) und dem Kommunalabgabengesetz (KAG) Nordrhein-Westfalen § 240 AO | Für jeden angefangenen Monat der Säumnis = 1 % des auf volle 50 Euro abgerundeten rückständigen Betrages |
2. Kosten nach dem Gebührengesetz Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) § 18 GebG NRW | ||
Mahngebühren |
Zu
1. und 2. und den privatrechtlichen Forderungen gemäß Verordnung über
die Beitreibung privatrechtlicher Geldforderungen im
Verwaltungsvollstreckungsverfahren § 2 KostO NRW * | Bei Beträgen bis 50 Euro= 6 Euro, von dem Mehrbetrag 1% des auf volle 50 Euro abgerundeten rückständigen Betrages |
Pfändungsgebühren |
Zu
1. und 2. und den privatrechtlichen Forderungen gemäß Verordnung über
die Beitreibung privatrechtlicher Geldforderungen im
Verwaltungsvollstreckungsverfahren § 4 KostO NRW* |
bei Beiträgen bis 50 Euro = 20 Euro, von dem Mehrbetrag = 1% |
Verzugszinsen | Privatrechtliche Geldforderungen § 288 Abs. 1 BGB | 5 % Jahreszinssatz über dem jeweiligen Basiszinssatz |
* Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Bei privatrechtlichen
Forderungen der Stadt Hattingen (z.B. Schadenersatz wegen Sachbeschädigung)
verhält sich der Fachbereich Finanzen wie ein privater Gläubiger:
Sie erhalten zunächst eine Erinnerung.
Nach der schriftlichen Erinnerung an die Zahlung wird beim Amtsgericht Hagen der Mahnbescheid beantragt.
Diese Schritte sind jeweils mit weiteren Kosten für die Zahlungspflichtigen verbunden.