Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt.
Informationen rund um die Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten, beispielsweise Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen etc., bestehen. Die Unbedenklichkeits-bescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession benötigt.
Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen jedoch im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Hier gilt der in § 1 Gewerbeordnung normierte Grundsatz der Gewerbefreiheit. Die Ausübung eines Gewerbes ist danach jedermann gestattet, soweit nicht durch Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Die Gewerbeordnung und die gewerberechtlichen Spezialgesetze, z.B. Gaststättengesetze enthalten zahlreiche Zulassungsbeschränkungen. Hier sind an erster Stelle die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu nennen. Erst die rechtswirksame Erteilung einer persönlichen Erlaubnis - z.B. Gaststättenkonzession nach dem Gaststättengesetz, Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung etc. - begründet für den Erlaubniserwerber ein Recht, das Gewerbe auszuüben.
Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ist in aller Regel der Nachweis beizubringen, dass der Erlaubniserwerber "unbedenklich" ist - das bedeutet beispielsweise, dass diese Person gegenüber der Behörde keine steuerlichen Verbindlichkeiten hat und sie sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielt.