Das letzte Mittel: Vollstreckbare Geldforderungen
Bleibt die Mahnung für öffentlich-rechtliche Forderungen und zugelassene privatrechtliche Forderungen erfolglos, wird vom Fachbereich Finanzen die Vollstreckung eingeleitet. Der Fachbereich zieht diese Forderungen als Vollstreckungsbehörde im Wege des Verwaltungszwanges nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ein.
Die Vollstreckung umfasst z.B. die Pfändung
- von Konten bei
Banken / Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber
- jeglicher anderer
verwertbarer Rechte
- in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen)
sowie erforderliche
Ermittlungen oder die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.Im Rahmen der Vollstreckung
entstehen für die Zahlungspflichtigen Pfändungsgebühren
und andere Kosten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise
beigetrieben werden können.
Beitreibung privatrechtlicher Forderungen
Erfolgt nach dem Mahnbescheid für privatrechtliche Forderungen auch jetzt keine Zahlung, wird beim Amtsgericht Hagen der Vollstreckungsbescheid beantragt und durch den Gerichtsvollzieher vollzogen. Diese Schritte sind jeweils mit weiteren Kosten für die Zahlungspflichtigen verbunden.
Deshalb: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung oder sprechen Sie mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.