Gegen Gewalt an Frauen

Hilfreiche Kontakte

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https://www.hilfetelefon.de/aktuelles.html
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GESINE-Intervention

Tel. 02336 – 475 91 52

www.gesine-intervention.de

Frauenberatung.EN

Tel. 02324 - 38093050

www.frauenberatung-en.de

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Frauen-Info-Netz gegen Gewalt

Tel. 0231/9710300

www.frauen-info-netz.de

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Anti Violence Awareness - Häusliche Gewalt Infos für Betroffene


Tel. 033204 - 633 -75

http://www.gewaltschutz.info/

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Stalking Hilfe in NRW

Tel. +49 3761 47 61 39

www.stalking-nrw.de

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Weißer Ring - Ansprechpartner in Sachen Kriminalitätsprävention und Opferhilfe
Tel: 0151/55164777

https://ennepe-ruhr-kreis-nrw-westfalen-lippe.weisserring.de/


Info-Broschüren



Die Broschüre „Cyber-Grooming, Sexting, sexuelle Grenzverletzungen“ richtet sich an interessierte Eltern und pädagogische Fachkräfte und beschreibt die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen nach aktueller Studienlage. Sie zeigt die vielfältigen Schnittstellen, wie sexualisierter Gewalt im digitalen Raum mit medienpädagogischen, gewaltpräventiven und sexualpädagogischen Ansätzen zu begegnen ist. Darüber hinaus bietet ein umfangreicher rechtlicher Teil einen Überblick zu den gesetzlichen Neuerungen im Jugendmedienschutz und im Sexualstrafrecht.

Die Broschüre finden Sie als pdf-Dokument nachfolgend oder wenn Sie auf das Bild klicken.

Cyber-Grooming, Sexting, sexuelle Grenzverletzungen


Gewaltschutzkonzept der Stadt Hattingen

Titelbild GewaltschutzkonzeptGewaltschutzkonzept für besondere hilfebedürftige Personen

Alle Menschen haben das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Dazu verpflichten das Grundgesetz, nationale Gesetze und internationale Abkommen.1 Das vorliegende Gewaltschutzkonzept für Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen in Hattingen legt den Fokus auf besonders vulnerable Gruppen unter den Geflüchteten. Dies sind insbesondere Frauen, Mädchen und LSBTTI2, die aufgrund ihres Geschlechtes oder ihrer sexuellen Identität / Orientierung besonders gefährdet sind und besonders geschützt werden müssen.

Ergänzend geht es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen und behinderten Flüchtlingen. Geflüchtete Menschen mit Behinderungen erleben besondere Belastungen, die ihre Situation zusätzlich erschweren. Alle Formen von Gewalt in den Gemeinschaftsunterkünften müssen unterbunden werden.

Das Gewaltschutzkonzept finden Sie als pdf-Dokument nachfolgend oder wenn Sie auf das Bild klicken.

Gewaltschutzkonzept


Runder Tisch EN

Logo Runder Tisch EN-KreisJede vierte Frau hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Partnerschaftsgewalt erlebt. Betroffen sind Frauen in allen sozialen Schichten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO bezeichnet Gewalt gegen Frauen sogar als eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen weltweit. Der Runde Tisch gegen Häusliche Gewalt EN besteht seit über 20 Jahren. An diesem Netzwerk sind unter der Schirmherrschaft des Landrates des Ennepe-Ruhr-Kreises die Gleichstellungsbeauftragten der Städte sowie die Kreisgleichstellungsbeauftragte, Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft, der Polizei, GESINE – Intervention mit der Frauenberatungsstelle und dem Frauenhaus, weiteren Beratungsstellen und Verbänden und Fachbereich der Stadt- und der Kreisverwaltung organisiert. Ziel ist der Schutz und die Sicherheit von Gewalt betroffenen Frauen. Gemeinsam wollen wir die Lebenssituation von betroffenen Frauen durch Beratungs- Interventions- und Präventionsangebote verbessern.

Hier geht es zur Homepage des Runden Tisches EN.


Der Runde Tisch EN gegen Häusliche Gewalt setzt sich für die konkrete Umsetzung der Istanbul Konvention ein. Die Istanbul Konvention als pdf-Dokument finden Sie hier.



Die Istanbul Konvention in leichter Sprache finden Sie als pdf-Dokument hier oder wenn Sie auf das Bild klicken


Sexuelle Belästigung

Das Thema der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ist leider nach wie vor aktuell. Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes belegt, dass ca. 20 % der arbeitenden Frauen entweder verbal oder sogar körperlich sexuell belästigt werden. Bei über 500 Kolleginnen in der Stadtverwaltung sind dies rein statistisch über 100 betroffene Frauen. Auch Männer können Opfer sexueller Belästi­gung am Arbeitsplatz sein. In der Umfrage der Antidiskriminierungsstelle haben 7 % der befragten Männer angegeben, schon einmal am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden zu sein.

Foto: Stadt Hattingen


Sexuelle Belästigung kommt in Betrieben in Deutschland immer wieder vor. Das kann schwere Folgen für die Betroffenen haben und dem Unter­ nehmen nachhaltig schaden. 

Der Leitfaden richtet sich deshalb unter anderem an:

    • von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Betroffene,
    • Arbeitgeber,
    • Menschen, die sexuelle Belästigung beobach­tet haben und
    • Menschen, die sich allgemein über das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz infor­mieren möchten.


    Der Leitfaden informiert über Rechte und Bera­tungsmöglichkeiten und gibt Antworten auf die folgenden Fragen:

      • Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Welche Formen sexueller Belästigung gibt es? Was sagt das Allgemeine Gleichbehand­lungsgesetz?
      • Wer ist in Arbeitskontexten von sexueller Belästigung betroffen? Wer belästigt?
      • Welche Ursachen und Folgen hat sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
      • Wie können Betroffene gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorgehen? Was müssen sie beachten? Wo finden sie Hilfe und Beratung?
      • Welche Schutzpflichten, Präventions- und Sanktionsmöglichkeiten haben Arbeitgeber?
      • Welche Aufgaben und Pflichten hat der Betriebsrat im Umgang mit sexueller Belästi­gung am Arbeitsplatz? 
      • Wie sehen vorbildliche Schutzmaßnahmen aus?

      Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes als pdf-Dokument oder wenn Sie auf das Bild klicken.



    Mobbing

    MobbingLine

    Hilfesuchende aus Nordrhein-Westfalen können hier in Problemsituationen kompetente Beratung und Hilfestellungen in folgenden Punkten erfahren:

    • Beratung bei der Frage, ob es sich im vorliegenden Fall um Mobbing handelt
    • Stärkung der Ratsuchenden und positive Signale zu ihrer Unterstützung
    • Beratung in Richtung erster Handlungsschritte und -möglichkeiten
    • Vermittlung an wohnortnahe Adressen für eine weitergehende Prozessbegleitung

    Unter der Nummer der Hotline erhalten Sie qualifizierte Beratung von Montag bis Donnerstag zwischen 16:00 und 20:00 Uhr. Allgemeine Serviceauskünfte, wie z.B. die Nennung geeigneter Beratungsstellen können Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr per Telefon gegeben werden.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter https://www.komnet.nrw.de/service/MobbingLine/index.html

    Auch zu diesem Thema steht Ihnen die Tür der Gleichstellungsstelle der Stadt Hattingen für eine Erstberatung und die Vermittlung an weitere Fachstellen offen.

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