Equal Pay Day
„Die Kunst der gleichen Bezahlung!“. Unter diesem Motto steht der Equal Pay Day 2023.
Die strukturellen Ursachen, die in Kunst und Kultur zu dem eklatanten Gender Pay Gap 2021 von 30 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2022) führten, zeigen wie durch ein Vergrößerungsglas die gleichen strukturellen Ursachen, die gesamtgesellschaftlich ergeben, dass Frauen im Schnitt 18 Prozent weniger verdienen. Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 von 20 Prozent in Kunst und Kultur liegt über dem branchenübergreifenden Durchschnittswert (Statistisches Bundesamt, 2023) – und mit einem Fünftel weniger Lohn weiterhin zu hoch
Was sind die Gründe für diese Unbeweglichkeit? Was sagt der Gender Pay Gap aus? Über unsere Gesellschaft, Rollenvorstellungen, Unternehmenskulturen. Was können wir in Verhandlungssituationen im Beruflichen wie im Privaten ändern, um zu mehr Gerechtigkeit und Gleichstellung in Gesellschaft, Familie und Beruf zu gelangen?
Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie auf der Website unter www.equalpayday.de oder wenn Sie auf das Bild klicken.
Minijobs
"Brutto für Netto“ hört sich für viele Menschen besonders attraktiv an. Wer zahlt schon gerne Steuern und Sozialabgaben? Deshalb sind Minijobs bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr beliebt. Doch bedenken Sie: In vielen Fällen ist ein Minijob nicht empfehlenswert, besonders, wenn Sie keine anderen eigenen Einkünfte haben. Altersarmut ist vorprogrammiert, wenn Sie über einen längeren Zeitraum nur einen Minijob ausüben. Für 10 Jahre Arbeit im Minijob bei 450 EUR erhalten Sie weniger als 45 EUR Rente im Monat. Arbeitslosengeld und auch Kurzarbeitergeld bekommen Sie nicht für Ihren Minijob.
Für Studierende, Rentnerinnen und Rentner kann der Minijob aber durchaus sinnvoll sein. Minijobs erscheinen zunächst unkompliziert, doch es gibt viele Regelungen, die beachtet werden müssen. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich beraten. Im Anhang dieser Broschüre finden Sie viele nützliche Adressen.
Die Minijobbroschüre ist bei der Gleichstellungsstelle der Stadt Hattingen erhältlich.
Teilzeit
Arbeitnehmer haben nach den §§ 6, 8 a Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG), und Beamte nach den §§ 63, 66 Landesbesoldungsgesetz (LBG) grundsätzlich Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung.
Die Broschüre "Teilzeit" des BMAS informiert über die rechtlichen Bedingungen, in Teilzeit zu arbeiten. Dabei werden auch die Themenbereiche
- Arbeitsrecht
- Arbeitsverhältnis
- Betriebliche Mitbestimmung
- Sozialversicherungsrecht
- Geringfügige Beschäftigung
- Teilrente
- Altersteilzeit
- Elternzeit
angesprochen. Umfangreich ist die Darstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils - also Unfall-, Kranken-, Pflege- Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Teilzeit-Alles was Recht ist" vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als pdf-Dokument oder wenn Sie auf das Bild klicken.
Teilzeitausbildung
Verantwortung für eine Familie tragen, aber selbst noch keine berufliche Perspektive haben? Während der Ausbildung schwanger werden? Kein Grund, um abzubrechen oder gar nicht erst zu starten. Für viele Frauen und Männer, die Kinder versorgen oder sich um ältere Familienangehörige kümmern, ist eine Ausbildung in Vollzeit oft nicht möglich. Trotzdem sind viele extrem motiviert, gerade weil sie Verantwortung tragen. Eine Ausbildung in Teilzeit, bei der die Arbeitszeit im Betrieb zum Beispiel auf 30 Stunden verringert werden kann, ist daher eine gute Chance, für junge Eltern und für Unternehmen, die motivierte Fachkräfte suchen.
Weitere Informationen stellt das "Netzwerk W(iedereinstieg) EN" des Ennepe-Ruhr-Kreises unter https://www.arbeiten-pflegen-leben.de/familien-navi--teilzeitausbildung.html zur Verfügung. Sie können auch auf das Bild klicken.
Informationen zur Teilzeitausbildung: Wenn Sie an einer Teilzeitausbildung interessiert sind, dann klicken Sie für weitere Informationen hier, Informationen für Unternehmen gibt es hier.
Bild: Pixabay