Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist ein Dienst für Eltern, Kinder und Jugendliche, die Beratung, Hilfe und Unterstützung in sozialen Fragen und bei Problemen suchen.
Dies gilt in besonderer Weise für
- Beratung zu Fragen und Problemen der Erziehung
- Hilfe bei Familienproblemen und Konflikten
- Unterstützung bei Partnerschaftsproblemen, Trennung- und Scheidungsberatung nach dem familiengerichtlichem Verfahren KiM (Kind im Mittelpunkt)
- Familien– und Jugendgerichtshilfe und Durchführung von Kursen im Rahmen richterlicher Weisungen
- Beratung bei Gewaltproblemen (u.a. Häusliche Gewalt)
- Krisenberatung- und Intervention
- Unterstützung von Familien durch Angebote der ambulanten und stationären Jugendhilfe
- Beratung und Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohter Kinder / Jugendliche
- Kinderschutz
- Konflikte in der Familie oder in der Schule,
- Probleme mit den Anforderungen des Alltags und im Leben fertig zu werden.
Darüber hinaus hat der ASD die Aufgabe, Kinder und Jugendliche zu schützen und Gefahren für ihr Wohl abzuwenden, vor allem wenn es Hinweise auf körperliche, sexuelle und seelische Misshandlungen oder Vernachlässigung eines Kindes gibt.
Ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen, sind die Leitlinien der Arbeit. Daher werden - soweit dies möglich ist - in Beratungsgesprächen alle Schritte und Wege mit den Betroffenen abgestimmt.
Eltern
können zum ASD kommen...
... wenn die Erziehung der Kinder Probleme macht,
... wenn sie sich nicht mehr um die Kinder kümmern können,
... wenn sie krank sind und die Kinder nicht versorgt sind,
... wenn es in der Ehe oder Partnerschaft kriselt,
... wenn wirtschaftliche Probleme vorhanden sind,
... wenn Eltern sich trennen bzw. die Scheidung einreichen.
Kinder und Jugendliche
können zum ASD kommen...
... wenn sie sich zu Hause nicht mehr wohlfühlen,
... wenn Eltern sich trennen,
... wenn sie über Probleme reden möchten,
... wenn sie Schutz benötigen, unter anderem bei sexueller, körperlicher und seelischer Misshandlung oder bei
Vernachlässigung.
Offene (telefon-)Sprechstunde
Kindeswohlgefährdung
Ausserhalb der offenen Telefonsprechstunde ist der Allgemeine Soziale Dienst in Notfall- und Krisensituationen zu folgenden Zeiten
MO - DO 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
FR 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
unter 02324 / 204 4242 erreichbar
Ausserhalb der Öffnungszeiten (MO-FR vor 08:30 Uhr und nach 15:30 Uhr bzw. FR nach 12:00 Uhr) und an den Wochenenden ist der Bereitschaftsdienst des Jugendamtes / Allgemeinen Sozialen Dienstes über die
Leitstelle der Polizei 02324 / 91 66 2200 (NICHT 110!)
und / oder die
Leitstelle der Feuerwehr 02324 / 5 90 90 (NICHT 112!)
zu erreichen!