Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz richtet sich nicht an eine Masse medial verseuchter, kiffender, gewaltbereiter Menschen unter 18 Jahren, die sich gern mal ins Koma saufen, sondern an Individuen, an Kinder und Jugendliche mit je einzigartiger Persönlichkeit.

Gruppe von Kindern

Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe also ein übergreifendes Aufgabenfeld. Als Teil der Kinder- und Jugendarbeit richtet er sich an Kinder und Jugendliche, an Eltern und Multiplikatoren und auch an die Öffentlichkeit. Ein Zusammenwirken von Jugendhilfe und Polizei, Ordnungsamt, Gewerbetreibenden und anderen Institutionen ist im Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz ebenfalls verankert, meint jedoch nicht den ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz setzt nicht erst bei akuten Gefährdungstatbeständen an, sondern arbeitet präventiv. Es gilt, auf aktuelle Risiko- und Gefahrensituationen zu reagieren.

Die Aufgabenfelder sind vielfältig: Es geht um die Vermittlung von Orientierungen, die Förderung der Kritikfähigkeit und Hilfen zur Lebensbewältigung. Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes kann es aber nicht sein, junge Menschen vor den Widersprüchen der Erwachsenenwelt zu bewahren. Dennoch zielt er darauf, wenigstens im Erziehungsfeld, schädliche Einflüsse abzuwenden und Hilfe zum Leben in dieser Gesellschaft zu geben. Junge Menschen sollen befähigt werden, sich selbst mit Gefahrenmomenten auseinander zu setzen bzw. Gefährdungen zu widerstehen und in ihrer Entwicklung und Entfaltung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gefördert werden. Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll die Lebenskompetenz von Kindern und Jugendlichen dahingehend stärken, dass sie entscheidungs- und kritikfähig werden, Verantwortung gegenüber anderen und sich selbst übernehmen und eine Lebensperspektive entwickeln.
Die Themen und Inhalte, die im Aufgabenfeld des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz liegen, orientieren sich an der Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen: Rollenverständnis und Geschlechtlichkeit, Sucht und Abhängigkeit, digitale Medien und Medienkompetenz, Liebe und Sexualität, Gesundheit und Verantwortung, Schule, Bildung und Arbeit...


Rechtliche Grundlagen:

nach § 14 SGB VIII
Die Angebote und Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sollen sich an junge Menschen und Erziehungsberechtigte richten. Junge Menschen sollen befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und ihr Leben kritik- und entscheidungsfähig sowie eigen- und fremdverantwortlich zu führen. Eltern und Erziehungsberechtigten sollen befähigt werden, ihre Kinder vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

nach § 2 Absatz 3 KJFöG
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll junge Menschen und ihre Familien über Risiko- und Gefährdungssituationen informieren und aufklären. Er soll zur Auseinandersetzung mit Ursachen beitragen und zum selbstverantwortlichen Handeln und Konfliktlösen befähigen.

nach § 14 KJFöG
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Die pädagogischen Handlungen und Maßnahmen sollen in Zusammenwirken mit den Schulen, der Polizei und der Ordnungsbehörde entwickelt werden.


Weitere Informationen:

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

www.fsk.de

www.jugendschutzaktiv.de


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