Aktuelle Nachrichten:
Pflichten und Rechte des Personalrates in Kurzform
- darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden;
- Anregungen und Beschwerden entgegenzunehmen und durch Verhandlungen mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken;
- Maßnahmen zu beantragen, die den innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten dienen;
- eng zusammenzuarbeiten mit der Schwerbehindertenvertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung,
- das Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern
Beispiele für Maßnahmen, an denen der Personalrat beteiligt werden muss
- Einstellungen und Eingruppierungen
- Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und Beförderungen
- Versetzungen, Umsetzungen, Kündigungen
- Arbeitszeitregelungen
- Genehmigung von Mehrarbeit und Überstunden
- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen
- Gestaltung der Arbeitsplätze
- Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs, wenn zwischen den Beteiligten kein Einverständnis erzielt wird