Personalrat

      

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    Pflichten und Rechte des Personalrates in Kurzform

    • darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden;
    • Anregungen und Beschwerden entgegenzunehmen und durch Verhandlungen mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken;
    • Maßnahmen zu beantragen, die den innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten dienen;
    • eng zusammenzuarbeiten mit der Schwerbehindertenvertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung,
    • das Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern


      Beispiele für Maßnahmen, an denen der Personalrat beteiligt werden muss

      • Einstellungen und Eingruppierungen
      • Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und Beförderungen
      • Versetzungen, Umsetzungen, Kündigungen
      • Arbeitszeitregelungen
      • Genehmigung von Mehrarbeit und Überstunden
      • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen
      • Gestaltung der Arbeitsplätze
      • Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs, wenn zwischen den Beteiligten kein Einverständnis erzielt wird

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      Tanja Wacker, Personalratsvorsitzende

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      Angela Westerkamp, stellv. Personalratsvorsitzende

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      Thorsten Riedel, stellv. Personalratsvorsitzender

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      Elke Hannemann, Sachbearbeiterin Personalrat

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