Bauleistungen
Mit der Einführung der E-Vergabe 2020 entfällt für Sie als Bieter/Bieterin die Möglichkeit an dem Eröffnungstermin (Submission) der Öffentlichen Ausschreibungen für Bauleistungen und Teilnahmewettbewerben nach VOB/A Abschnitt 1 vor Ort teilzunehmen, da hier die Papierform (Angebot per Briefpost) nicht mehr zugelassen wird.
Die Ergebnisse der Submission bei VOB-Verfahren werden Ihnen als Bieter/Bieterin jedoch direkt nach der Angebotsöffnung als Kommunikationsnachricht auf dem Vergabeportal Metropole Ruhr mitgeteilt.
Liefer- und Dienstleistungen
Die Angebotsöffnung gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist nicht bieteröffentlich. Auf Antrag wird der Bieterin oder dem Bieter eines nicht berücksichtigten Angebotes der Ablehnungsgrund schriftlich mitgeteilt. Eine Bekanntgabe aller Ergebnisse der Angebotseröffnung ist bei Verfahren nach der UVgO nicht möglich.