Aussiedlerangelegenheiten

  • Aussiedler, die aus ihren Heimatländern wie z.B. Polen oder Russland nach Deutschland kommen, werden in aller Regel zunächst für einige Tage in der bundesweit einzigen Einrichtung für die Erstaufnahme von Spätaussiedlern in Friedland untergebracht. Von dort aus wird auch dann das entsprechende Verfahren zur Anerkennung als Spätaussiedler in die Wege geleitet. Anschließend werden die Spätaussiedler den verschiedenen Städten per Bescheid zugewiesen. Dabei orientiert sich die Zuweisung in der Regel am Wohnort von Verwandten, so dass kein Wohnraum benötigt wird. Bei Bedarf kann Wohnraum in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung gestellt werden.
  • Anfragen sind an das Postfach zu richten.
  • Weitere Informationen zum Thema Spätaussiedler erteilt das Bundesverwaltungsamt in Friedland.

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