Bestattungskosten

Soweit Nachlass der/des Verstorbenen nicht ausreichend vorhanden ist und den zur Übernahme der Beerdigungskosten verpflichteten Angehörigen die Kostentragung nicht zuzumuten ist, besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Beihilfe bei der Kreisverwaltung Schwelm als zuständigem Sozialhilfeträger zu beantragen.

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