-
Anspruchsberechtigt sind generell Personen, die
a) die Altersgrenze erreicht haben oder
b) das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
- Die
tatsächliche Höhe der Grundsicherung richtet sich nach der
Individualität des Einzelfalles und kann nicht pauschal als Betrag
festgelegt werden. Grundsätzlich gilt jedoch die Faustregel:
Bedarf minus Einkommen = Höhe der Grundsicherung
- Der zu berücksichtigende Bedarf orientiert sich hierbei sowohl am Gesetz und den darauf basierenden Richtwerten, als auch an den Gegebenheiten des Einzelfalles. Grundlage zur Bedarfsermittlung ist der sogenannte Eckregelsatz, der durch Rechtsverordnung festgelegt wird. Hinzu kommen eventuelle Mehrbedarfszuschläge (Einzelfall abhängig) und die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten.
- Als Einkommen
im Sinne des SGB XII sind grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder
Geldeswert, wie z.B. Arbeitseinkommen, Renten, Kindergeld sowie
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz etc. zu verstehen. Vom
vorhandenen Einkommen können, falls vorhanden, bestimmte
Versicherungsbeiträge sowie andere Freibeträge abgesetzt werden.
- Vor der Gewährung von Grundsicherungsleistung wird geprüft, ob Vermögen vorhanden ist. Dies können z.B. sein: größere Barbeträge oder sonstige Geldwerte, wie der Rückkaufwert einer Lebensversicherung oder ein vorhandener hochwertiger Pkw.
Weitere Informationen zum Thema Grundsicherung erteilt auf Anfrage der Fachbereich Soziales und Wohnen.
Lassen Sie sich bei telefonischen
Auskünften direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern verbinden oder
sprechen Sie persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung bei uns vor.
Wenn Sie vor dem Anruf Ihre Unterlagen griffbereit haben, kann ggfls. bereits telefonisch Auskunft gegeben werden, ob eventuell ein Anspruch auf Leistungen besteht.
Weitere Informationen:
www.bmas.de - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung bitten wir abzusehen.
Eine möglichst zeitnahe Bearbeitung Ihrer Angelegenheit können Sie unterstützen, indem Sie alle angeforderten Unterlagen vollständig und zeitgleich einreichen, um Rückfragen zu vermeiden.
Bitte reichen Sie keinerlei Schriftstücke im Original bei uns ein, eine Rücksendung kann nicht gewährleistet werden.