Auf Ihren
Wunsch wird in begründeten Fällen die Miete für eine
öffentlich geförderte Wohnung überprüft. Bei frei finanzierten
Wohnungen kann eine Mietpreisüberprüfung durchgeführt werden,
wenn die verlangte Miete mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete
liegt und eine aktuelle Mangellage auf dem Wohnungsmarkt besteht.