Leistungen der Pflegekasse bei stationärer Pflege

Vor dem Wechsel in ein Pflegeheim muss der Medizinischen Dienst der Krankenkassen die Notwendigkeit der Heimaufnahme überprüfen. Den erforderlichen Antrag müssen Sie bei ihrer Pflegekasse stellen. Die Leistungen der Pflegekassen werden für die pflegebedingten Aufwendungen im Heim gezahlt. Die Pflegekassen übernehmen je nach Grad der Pflegebedürftigkeit einen Teil (von 1.023 bis max. 1.688 € monatlich bei besonders schwerer Pflege) der Pflegeheimkosten.

Die übrigen Kosten müssen von Ihnen selbst aufgebracht werden. Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, kann abhängig von Einkommen und Vermögen Sozialhilfe gewährt werden.
Hierzu sprechen Sie bzw. Ihre Angehörigen bitte beim Fachbereich Soziales und Wohnen, Hüttenstraße 43, 45525 Hattingen vor. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Ihre Ansprechpartner

Frau Schuster
Tel. 204 5522
Frau Werner
Tel. 204 5519
Frau SteenmannTel. 204 5533
 


Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:

  • Bescheid der Pflegekasse bzw. Bescheinigung der Pflegekasse über die Notwendigkeit der Heimunterbringung
  • Personalausweis, Familienbuch, Schwerbehindertenausweis, Betreuer-Urkunde, Vollmacht, ggf. Scheidungsurteil
  • letzte Rentenanpassungsmitteilungen, Werksrente, sonstige Renten, Pension Leistungen aus Verträgen (Vertrag beifügen), Nachweise über Miet- oder Pachteinnahmen, Zinseinkünfte, sonstige Einkünfte
  • vollständige Girokontoauszüge der letzten 6 Monate mit dem aktuellen Auszug
  • Policen von Lebens- u. Sterbeversicherungen mit aktuellen Angaben über die Höhe der Rückkaufswerte, ggf. Negativbestätigung des Versicherers
  • Sparbücher mit den Geldbewegungen der letzten 10 Jahre; ggf. auch Vorsparbücher, ggf. Guthabenstand aktualisieren 
  • sonstige Nachweise über Sparvermögen: Sparbriefe, Wertpapiere, Bausparguthaben, Festgeld, Genossenschaftsanteile (bei Banken, Wohnungsgenossenschaften) etc.
  • Nachweise über sonstiges Vermögen: Erbteile, wertvolle Möbel, Bilder, Briefmarken, Münzen, Kraftfahrzeug 
  • evtl. Nachweis über Grundvermögen: Grundbuchauszug, Rentabilitätsberechnung beifügen 
  • vollständige Ablichtung von Schenkungs- u. Übertragungsverträgen

Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises.

Hinweis:
Beschwerden über die Qualität der Betreuung und pflegerischen Versorgung von Pflegeheimbewohnern können direkt an die Heimaufsichtsbehörde gerichtet werden.
Die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises hat zu diesem Zweck einen besonderen Telefondienst eingerichtet.
Unter der Rufnummer (0 23 36) 93-2628 stehen jeden Dienstag in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr zwei Fachkräfte des Kreisgesundheitsamtes für die Erteilung von Auskünften oder für die Beratung über heimrechtliche Belange zur Verfügung.

  Pflegereform

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