Wenn Sie pflegeversichert
sind, erbringt die Pflegekasse - das ist in der Regel Ihre Krankenkasse
- im Fall der Pflegebedürftigkeit bestimmte Geld- oder Sachleistungen.
Um diese Leistungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer
Pflegekasse stellen. Als pflegebedürftig gelten Personen, die für
die gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen im täglichen
Leben auf Dauer im erheblichen Maße Hilfe benötigen und dies
für voraussichtlich mindestens sechs Monate.
Die Leistung der Pflegekasse ist abhängig von dem Grad der Pflegebedürftigkeit
(sogenannte Pflegestufe). Dieser wird bei einem Hausbesuch durch
einen Arzt des medizinischen Dienstes der Krankenkassen festgestellt.
Die Pflegekasse
erbringt bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Leistungen
für
-
häusliche
Pflege
- stationäre
Pflege
- Tages- und
Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Ersatzpflegekraft
- soziale
Sicherung der Pflegeperson
- Pflegehilfsmittel
- Verbesserung des Wohnumfeldes.
Bitte erkundigen
Sie sich bei Ihrer Pflegekasse.
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