Wohngeld
Für Mieter*innen einer Wohnung wird Wohngeld als Mietzuschuss, für Eigentümer*innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gezahlt. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können hängt von drei Faktoren ab
- Größe des Haushalts
- Höhe des anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeldreform 2023
Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld
in Anspruch nehmen können. Es ist aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens allerdings mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Den Antragstellenden gehen jedoch keine
Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang
rückwirkend erfolgt.
Über den Wohngeldrechner des Landes können Sie sich die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnen lassen und anschließend online einen Antrage stellen.
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT
Weitere grundlegende Informationen zum Wohngeld erhalten
Sie darüber hinaus auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen.
Erforderliche Unterlagen:
Einkommensnachweise
- Anlage zum Antrag über Einkünfte
- Bescheid über Kindergeld sowie Kinderzuschlag (nur Erstantrag) und Kontoauszug
- Nichtselbständige Berufstätigkeit: Von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung und eine Verdienstabrechnung
- Rente: Rentenbescheid/letzte Rentenmitteilung, Nachweis über Werksrente
- Selbstständige: Anlage zur Selbstständigkeit mit entsprechenden Nachweisen
- Sonstiges Einkommen (Krankengeld, ALG, Elterngeld o.ä.): Entsprechende Bescheide / Schreiben / Kontoauszüge
Unterhalt: 6 Belege über erhaltenen Unterhalt / Bescheid Unterhaltsvorschuss
- Mietvertrag (Nur bei Erstantrag)
- Vom Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung oder bei Weiterleistungsantrag, Mietänderungsschreiben
- Kontoauszug mit der Mietzahlung
- Aufenthaltstitel
- Nachweis Schulbesuch für Kinder ab 16 Jahren
- Nachweis über gezahlten Unterhalt, 12 Belege
- Nachweis über Kapitalerträge sowie Dividendenbescheinigung der hwg eG, oder der Gartenstadt Hüttenau
- BAföG/BAB
Ablehnungs-/Bescheid
Schwerbehindertenausweis ab 50% GdB mit Nachweis über häusliche Pflegebedürftigkeit oder 100% GdB
Aufgrund des hohen Auftragsaufkommens gibt es erhebliche Rückstände bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sachstandsfragen bis auf Weiteres zugunsten der Fallbearbeitung nicht beantwortet werden.
Wir versichern Ihnen, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu
bearbeiten.
Die
Mitarbeitenden sind zu folgenden Zeiten telefonisch
erreichbar:
Montag und Donnerstag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist lediglich in Ausnahmefällen möglich.
Dateiname | Größe | Datum | ||
---|---|---|---|---|
Mietzuschuss Antrag | 4,53 MB | 29.11.2023 | ||
Antrag Lastenzuschuss | 5,36 MB | 29.11.2023 | ||
Hinweisblatt zum Wohngeldantrag.pdf | 124,90 KB | 27.02.2023 | ||
Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 4 Personen.pdf | 240,59 KB | 27.02.2023 | ||
Schritt-für-Schritt zum Wohngeld.pdf | 1,33 MB | 20.12.2022 | ||
Lastenzuschuss Merkblatt | 256,65 KB | 07.01.2020 | ||
Anlage zum Antrag auf Wohngeld Lastenzuschuss | 137,34 KB | 07.01.2020 | ||
Wohngeld Verdienstbescheinigung | 179,72 KB | 11.02.2019 | ||
Erklärung von Einkünften zum Wohngeldantrag | 211,27 KB | 11.02.2019 | ||
Mietzuschuss Vermieterbescheinigung | 146,46 KB | 11.02.2019 | ||
Mietzuschuss Merkblatt | 170,28 KB | 07.01.2020 |