Wohngeld in leichter Sprache

Sie sind Mieter oder Mieterin einer Wohnung. Dann können Sie Wohn-Geld als einen Miet-Zuschuss erhalten.

Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin einer Wohnung oder eines Hauses. Dann können Sie Wohn-Geld als einen Lasten-Zuschuss erhalten.


Ob Sie Wohn-Geld oder Lasten-Zuschuss erhalten hängt von folgenden Punkten ab:

  • Wie viele Personen leben in dem Haushalt.
  • Wie hoch ist Ihr monatliches Gesamt-Einkommen.
  • Wie hoch ist Ihre monatliche Miete.




Wohn-Geld seit 2023

Z um 1. Januar 2023 ist ein neues Gesetz für Wohn-Geld in Kraft getreten. Dadurch bekommen mehr Menschen Wohn-Geld. 

Wir haben durch die vielen Berechnungen mehr Arbeit. Dadurch dauert die Bearbeitung Ihres Antrags 

etwas länger. Ihnen geht dadurch kein Geld verloren. Sie bekommen das Geld ab dem Datum, an dem Sie den Antrag gestellt haben.



Nachfolgend finden Sie einen Wohn-Geld-Rechner

Damit können Sie berechnen, ob Ihnen Wohn-Geld zusteht. 

Danach können Sie online den Antrag stellen.

https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT




Weitere Informationen zum Wohn-Geld erhalten Sie auf der Seite des Bundes-Ministeriums für Wohnen, Stadt-Entwicklung und Bau-Wesen.

Dort ist ein Erklär-Film zum Wohn-Geld

Sie benötigen folgende Unterlagen für den Antrag zum Wohn-Geld:


Einkommens-Nachweise

Wenn Sie bei einem Arbeitgeber angestellt sind:

  • Eine Verdienst-Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber.
  • Eine Verdienst-Abrechnung.

Wenn Sie Rentner oder Rentnerin sind:

  • Renten-Bescheid oder letzte Renten-Mitteilung.
  • Nachweis über Werks-Rente

Wenn Sie Selbstständig sind:

  • Nachweis der Selbstständigkeit.


Sonstiges:

  • Nachweis über sonstiges Einkommen.

Zum Beispiel:

  • Kranken-Geld,
  • Arbeitslosen-Geld,
  • Eltern-Geld.

Die Bescheide, Schreiben oder Konto-Auszüge müssen Sie mitbringen.

  • Bei Unterhalt müssen Sie die Belege über den erhaltenen Unterhalt oder den Bescheid Unterhalts-Vorschuss mitbringen.

Nachweise zur Wohnung

  • Beim Erst-Antrag müssen sie den Miet-Vertrag mitbringen.
  • Beim Folge-Antrag das Mietänderungs-Schreiben.
  • Konto-Auszug mit der Miet-Zahlung.



Sonstige Unterlagen

  • Aufenthalts-Titel.
  • Nachweis über Schul-Besuch für Kinder ab 16 Jahren.
  • Nachweis über gezahlten Unterhalt, alle Belege der letzten 12 Monate
  • Nachweis über Kapital-Erträge.
  • Dividenden-Bescheinigung der hwg eG, oder der Garten-Stadt Hüttenau.
  • BAföG oder Berufsausbildungs-Ablehnungs-/Bescheid.
  • Schwerbehinderten-Ausweis ab 50% GdB mit Nachweis über häusliche Pflege-Bedürftigkeit oder 100% Grad der Behinderung.

Es könnte sein, dass wir noch mehr Unterlagen benötigen. Wir werden Sie dann informieren.



Bitte senden Sie uns die Wohn-Geld-Anträge:

  • per Post,
  • per Mail,
  • füllen Sie den Online-Antrag aus.



Da wir zur Zeit sehr viele Wohn-Geld Anträge bearbeiten, können wir leider zwischendurch keine Fragen beantworten.

Ihr Antrag wird von uns schnellst-möglich bearbeitet.


Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

Montag und Donnerstag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr.

  bis                                              

Termine vergeben wir nur in Ausnahme-Fällen.


Hier finden Sie die wichtigsten Formulare


Ihre Ansprech-Partner und Ansprech-Partnerinnen:

Fach-Bereich 50



Wohn-Geld, Miet-Zuschuss und Lasten-Zuschuss

H üttenstraße 43

4 5525 Hattingen

Erstes Ober-Geschoss



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