Das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bietet für die verschiedensten Lebensbereiche besondere Hilfen an. Diese Hilfen sind in der Regel abhängig vom Einkommen und Vermögen der Hilfesuchenden.
- Hilfe zur Gesundheit
- Hilfe in Wohnungsnotfällen
- Altenhilfe
- Blindenhilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
- Kriegsopferfürsorge
- Mein Ticket
- Verhütungsmittel
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Zuständigkeit liegt bei der Kreisverwaltung Schwelm)
Sonstiges: