- Unter Kriegsopferfürsorge sind Leistungen zu verstehen, die an Kriegsbeschädigte bzw. deren Witwen gezahlt werden. Als Nachweis für einen grundsätzlichen Anspruch gelten die entsprechenden Bescheide des jeweilig zuständigen Versorgungsamtes. Die Leistungen sind ähnlich denen der Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch gelten für die Gewährung andere Einkommensvoraussetzungen, das heißt, zu berücksichtigende Freibeträge liegen höher.
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge können sein:
- Erholungsfürsorge
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- einmalige Beihilfen (z.B. Bekleidung oder Renovierung)
- Altenhilfe
- Kfz-Beihilfe
- Taxipauschale - Für die Kriegsopferfürsorge werden im Fachbereich Soziales und Wohnen lediglich die Anträge aufgenommen, die dann zur weiteren Bearbeitung an die Kreisverwaltung Schwelm bzw. an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe weitergeleitet werden.
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