Verhütungsmittel

Eine Kostenübernahme kommt für Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialhilfe oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Betracht.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer:

Verhütungsmittel

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