Für Gewerbetreibende, die in einer Bewohnerschutzzone einen Betrieb² haben, aber nicht dort wohnhaft sind und über keinen eigenen Stellplatz oder Garage verfügen, kann für den/die Geschäftsinhaber*in für eines seiner/ihrer Kraftfahrzeuge – nach einer Einzelfallprüfung – eine ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung zum Parken in einem bestimmten Bewohnerparkgebiet an dem Betriebssitz² erteilt werden (gewerbliche Bewohnerparkberechtigung). Die Bewohnerparkberechtigung für Gewerbetreibende² kann nicht auf Mitarbeiter*innen übertragen werden. (Gemäß Erlass III B 3 – 78 -12/2 vom 16.04.2007 vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen)
Ob Sie Ihren Betriebssitz² in einer Bewohnerschutzzone haben, können Sie in einem Kartenausschnitt der Innenstadt oder des Ortsteils Blankenstein erkennen.
Voraussetzungen für die Erteilung einer gewerblichen Bewohnerparkberechtigung sind:
- Sie sind Geschäftsinhaber*in
- das Fahrzeug ist auf Ihren Namen oder Ihren Betrieb² angemeldet (Firmenfahrzeug);
- sollten Sie nicht Halter*in sein, ist eine Überlassungsbescheinigung vorzulegen (siehe einzureichende Unterlagen)
- Sie verfügen über keinen eigenen/angemieteten Stellplatz oder über eine Garage o.a.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Das Antragsformular ist vollständig und mit eigenhändiger Unterschrift einzureichen
- Kopie der Zulassungsbescheinigung - Kopie des Personalausweises
- Kopie der Gewerbeanmeldung²
- Vollständige Kopie des Mietvertrages der angemieteten Räume und Flächen
- ggf. Überlassungsbescheinigung des Halters/der Halterin, aus der hervorgeht, dass Sie das Fahrzeug ausschließlich nut- zen
und dauerhaft zur Verfügung gestellt bekommen. Diese ist eigenhändig vom
Halter/von der Halterin zu unterschreiben und mit Kopie des
Personalausweises einzureichen.
Die Bewohnerparkberechtigung kann für 1 Jahr oder für 2 Jahre beantragt werden. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums sind alle Unterlagen erneut einzureichen.
Diese können Sie per E-Mail an , per Post an die Stadt Hattingen Stadtverkehr / Straßenverkehrsangelegen schicken oder bei einem Termin zur Kopie vorlegen.
Für die Ausstellung für 1 Jahr wird eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 100,00 € und für 2 Jahre i. H. v. 200,00 € erhoben (Gültigkeit ab 01.01.2025).
Die Verwaltungsgebühr für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ist auf eines der folgenden Konten der Stadtkasse zu überweisen:
- Sparkasse Hattingen, IBAN: DE 81 4305 1040 0000 0031 11
- Postbank Essen, IBAN: DE 05 3601 0043 0008 8404 32
Geben Sie im Verwendungszweck das Stichwort „Gewerbe-BPA“ oder „KK 5000221“ und den Namen/Firmennamen² an.
Erst wenn alle Unterlagen vorliegen und die Gebühr entrichtet worden ist, kann eine gewerbliche Bewohnerparkberechtigung erstellt werden.
Sämtliche Änderungen, insbesondere Kennzeichen-Änderungen, sind unverzüglich schriftlich bei der Abteilung Stadtverkehr/Straßenverkehrsangelegenheiten mitzuteilen und zu belegen. Für jede Änderung wird eine Verwaltungsgebür i. H. v. 20,00 € erhoben.
Für
weitere Informationen steht Ihnen die Abteilung
Stadtverkehr unter Tel. (02324) 204-5270, 204-5280 oder 204-5276 mittwochs während der telefonischen Servicezeiten von 8.30 bis 15.30 Uhr zur Verfügung.
Formulare:
Antrag auf Bewohnerparkberechtigung für Gewerbetreibende über das Service-Portal der Stadt Hattingen
² Diese Begriffe (Gewerbe, Betrieb) sollen hier nicht abschließend sein, der Lesbarkeit halber wird jedoch nur ein Ausdruck mit den damit einhergehenden Formen genannt. Sie sollen aber gleichermaßen für die Wörter Praxis, Kanzlei oder Partner u.a. und den damit einhergehenden Bezeichnungen gelten.