Fassadenförderprogramm für Häuser in der Bahnhofstraße
Die Stadt Hattingen hat das Haus- und Hofflächenprogramm für Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern in der Bahnhofstraße auf die Beine gestellt. Durch die finanzielle Unterstützung, die im Rahmen der Städtebauförderung vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert wird, soll der Charakter der vielen denkmalgeschützten Häuser aus der Gründerzeit erhalten bleiben.
Was wird gefördert?
Grundlage ist das Gestaltungshandbuch Bahnhofstraße Hattingen
1. Fassadengestaltung
- Reinigen, Ausbesserungen und Streichen von Putz-, bzw. Steinfassaden
- Rückbau von störenden Fassadenverkleidungen
- Wiederherstellen oder Ergänzen von Fassadenelementen
- Neueinbau von Fenstern und Türen nach historischem Vorbild
2. Hofflächengestaltung
- Reinigen und Streichen von historischen Zäunen und Geländern
- Neuerstellung von Zäunen und Geländern nach historischem Vorbild
- Wiederherstellung von historisch belegbaren Grundstückseinfassungen
- Gärtnerische Gestaltung von straßenbildprägenden Vorgärten
Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss beträgt maximal 45 % der anerkannten förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 15.000 €/Hausnummer.
Zu beachten
- Das Gebäude muss in der Bahnhofstraße liegen (siehe Karte unten)
- Bei Denkmälern und in deren unmittelbaren Umgebung muss die denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde vorliegen
- Es hat in einem Vort-Ort-Termin die Quartiersarchitekturberatung zu allen Fragen zum Förderprogramm und Antragstellung stattgefunden
- Ein Beginn der Baumaßnahme darf erst nach Abschluss eines Vertrages zwischen Stadt und Eigentümer erfolgen
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
Mit der Quartiersarchitekturberatung ist Frau Dipl.-Ing. Alexandra Peters vom Architekturbüro Kroos+Schlemper Architekten beauftragt. Sie erreichen sie per Mail unter , Tel. 0231 3950508.
Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen können Sie dem Flyer entnehme.