Straßenbau
Der Fachbereich Tiefbau ist zuständig für den Neubau und die Sanierung von städtischen Straßen, Plätzen, Radwegen, Gehwegen, Treppenanlagen und Bushaltestellen. Es werden Umbaumaßnahmen und großflächige Instandsetzungsmaßnahmen am bestehenden bestehenden Straßen- und Wegenetz geplant und umgesetzt. Im Rahmen der Erschließung von Neubaugebieten erfolgen auch vollständige Straßenausbaumaßnahmen.
Für Straßenreparaturmaßnahmen hingegen ist der Fachbereich Stadtbetriebe Ansprechpartner. Meldungen zu Straßen- und Gehwegschäden, wie zum Beispiel hochstehende Platten, Pflasterabsackungen, Schlaglöcher werden dort bearbeitet und können über den „Schlaglochmelder“ abgegeben werden.
- Erteilung von Genehmigungen zur Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Container, Baustelleneinrichtung, Materiallagerungen, Gerüstaufstellungen, Gehwegabsenkungen)
- Erteilung von Aufbruchgenehmigungen und Kontrolle der Straßenwiederherstellung
- Ausführungsplanung für Straßenbaumaßnahmen
- Baudurchführung von Straßenbaumaßnahmen an städtischen Straßen, Plätzen, Radwegen, Treppenanlagen und Bushaltestellen
- Überwachung, Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen- und Ingenieurbauwerken
- Überwachung von Erschließungsmaßnahmen Dritter
- Aufstellung und Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes
Sondernutzung
Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Prüfung und Genehmigung von abweichenden Nutzungen von öffentlichen Straßen und Gehwegen, den sogenannten Sondernutzungen. Hierzu zählen zeitweise Nutzungen wie z.B. Baustelleneinrichtungen, Containerstellungen, Aufbrüche und Kranstellplätze.
Des Weiteren sind hier die Anträge für dauerhafte Nutzungen wie Gehwegabsenkungen zur Erschließung von Grundstücken zu stellen.
Zusätzlich zur Sondernutzungserlaubnis ist ein auch ein straßenverkehrsrechtlicher Antrag beim Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Erteilung von Genehmigungen zur Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Container, Baustelleneinrichtung, Materiallagerungen, Gerüstaufstellungen, Gehwegabsenkungen)
- Erteilung von Aufbruchgenehmigungen und Kontrolle der Straßenwiederherstellung