Sachbearbeiter*in im Tagesdienst für die Brandschutzprävention

Die Stadt Hattingen ist mit ihren 56.000 Einwohner*innen als zweitgrößte Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises verkehrsgünstig zwischen den Großstädten Bochum, Essen, Dortmund und Wuppertal gelegen. Der historische Stadtkern mit seinen mittelalterlichen Fachwerkhäusern und die packende Industriekultur verleihen der Stadt einen ganz besonderen Charakter. Zahlreiche Grünflächen und insbesondere das idyllische Ruhrtal bilden einen Kontrast zum lebendigen Stadtleben und bieten hervorragende Naherholungsmöglichkeiten. Diese Vielfältigkeit macht Hattingen zu einem beliebten Ausflugsziel und einem überaus attraktiven Lebensort.

Mit einer familienfreundlichen Personalpolitik, einem modernen Arbeitsumfeld sowie einem sicheren Arbeitsverhältnis setzt die Stadt Hattingen auch als Arbeitgeberin Akzente.

Die Stadt Hattingen sucht zum 01.10.2025 für den Fachbereich 37 – Feuerwehr und Rettungsdienst eine*n Sachbearbeiter*in im Tagesdienst in der Abteilung „Vorbeugender Brandschutz und Ausbildung“.

Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Durchführung von Brandverhütungsschauen nach § 26 BHKG NRW (inkl. Beratung, Be­richtswesen, Abrechnung)
  • Zusammenarbeit mit z.B. (Eigentümer*innen und Betreiber*innen von Gebäuden, Veranstaltern, Firmen und Behörden)
  • Inbetriebnahme und Betreuung von Brandmeldeanlagen
  • Freigabe, Beschaffung, Ein- und Ausbau von Feuerwehrschließsystemen
  • Koordinierung von Brandsicherheitswachdiensten nach § 27 BHKG NRW (inkl. Beratung, Organisation, Abrechnung)
  • Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfer*innen (inkl. Beratung, Organisation, Abrech­nung)
  • Aus- und Fortbildung im Bereich Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung (Konzeptfortschreibung, Koordinierung, Durchführung)
  • Koordinierung von Objektbegehungen
  • Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Wachabteilungen
  • Betreuung von Ausbildungsmitteln, -räumen und -geräten
  • Betreuung von externen Auszubildenden im Rahmen von Wachpraktika
  • Einsatzdienst im Rahmen des Tagesdienstes und Bereitschaft zur Übernahme von Ein­satzdienst bei Sonderlagen
  • Sonderaufgaben nach Weisung

Folgende Voraussetzungen bringen Sie mit:

  • dreijährige Einsatzerfahrung im 24-Stunden-Dienst im Anschluss an die abgeschlossene Ausbil­dung nach VAP 1.2-Feu oder gleichwertig (entsprechend dem Runderlass des Minis­teriums des Inneren vom 12. Dezember 2017, Ausbildung hauptberuflicher Feuerwehran­gehöriger zu Gruppenführerinnen und Gruppenführern - Ausführungsvorschrift nach § 54 Ab­satz 3 BHKG) oder die Bereitschaft zur Ausbildung zur*m hauptamtlichen Gruppenfüh­rer*in.
  • nachweisliche Kenntnisse in den verwaltungsrechtlichen Grundlagen des Feuerwehrdiens­tes einer Kommune (vgl.: Anlage 2 zu § 7 Abs. 5 S. 1VAP 1.2-Feu: Berufsethos der Feuer­wehr, Staatsbürgerkunde, Rechtsgrundlage des Feuerwehrdienstes, Beamtenrecht, Orga­nisation der Feuerwehr, Dienstbetrieb, Verwaltungsschriftverkehr, Personalvertretungs­recht)
  • Bereitschaft zur eigenverantwortlichen Konzeptarbeit im Rahmen der Abteilungsziele
  • Vorkenntnisse im Bereich vorbeugender Brandschutz und/oder Ausbildung sind wün­schenswert

Folgende persönliche Fähigkeiten bringen Sie mit:

  • soziale Kompetenz, insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähig­keit, Durchsetzungsfähigkeit, Führungskompetenz, Gesprächsführung und Verhandlungs­geschick
  • methodische Kompetenz, insbesondere analytische Fähigkeiten, Organisationstalent, Problemlösungskompetenz
  • persönliche Kompetenz, insbesondere Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, Verantwor­tungsbereitschaft, Engagement, Motivation, Entscheidungsfähigkeit

Wir bieten Ihnen:

  • Eine unbefristete/befristete Vollzeitstelle mit 41 Stunden/Woche
  • Weiterbildung zum/zur Gruppenführer*in
  • Weiterbildung zum/zur Brandschutztechniker*in
  • Weiterbildungsmöglichkeiten von Sonderqualifikationen nach Verwendungszweck, z.B. Ausbilder*in Absturzsicherung, ABC, DLK etc. sowie Fachlehrgänge, -seminare (Vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz, Ausbil­dung)
  • Einsatz im Tagesdienst
  • Einsatz im Einsatz- und Abteilungsdienst
  • Eigenverantwortliche Arbeitsbereiche, Konzept- und Projektarbeit in der Abteilungsstruktur
  • Eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe in einer attraktiven Stadt
  • Ein angenehmes Arbeitsklima in einem kollegialem Team
  • Die Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. Sportangebote)
  • JobRad

Die Stelle ist mit A9 L1.2 mit Zulage dotiert. Bis zum Übernahmezeitpunkt der Stellen verbleiben die Bewerber*in­nen im Einsatzdienst. Die erforderlichen Qualifikationen als Gruppenführer*in und Brandschutz­techniker*in werden modular erworben. Die Teilnahme an den Fortbildungen erfolgt auf Grundlage der zugewiesenen Ausbildungsplätze.

Der Auswahltest enthält eine schriftliche Facharbeit, eine praktische Aufgabe, eine Planübung und ein Auswahlgespräch.

Kontakt und Information:

Ihre Bewerbung bitten wir bis zum 08.06.2025 ausschließlich online über das Online-Stellen-Por­tal www.Interamt.de abzugeben.

Für weitere Auskünfte zum Stelleninhalt und den Anforderungen steht Ihnen Herr Simon-Bourrée, Tel.: 02324/5909-130 oder E-Mail: , zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.

Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Mitarbeitenden ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.

Die Stadt Hattingen fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Stadt Hattingen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen . Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

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