Die Stadt Hattingen ist mit ihren 56.000 Einwohner*innen als zweitgrößte Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises verkehrsgünstig zwischen den Großstädten Bochum, Essen, Dortmund und Wuppertal gelegen. Der historische Stadtkern mit seinen mittelalterlichen Fachwerkhäusern und die packende Industriekultur verleihen der Stadt einen ganz besonderen Charakter. Zahlreiche Grünflächen und insbesondere das idyllische Ruhrtal bilden einen Kontrast zum lebendigen Stadtleben und bieten hervorragende Naherholungsmöglichkeiten. Diese Vielfältigkeit macht Hattingen zu einem beliebten Ausflugsziel und einem überaus attraktiven Lebensort.
Mit einer familienfreundlichen Personalpolitik, einem modernen Arbeitsumfeld sowie einem sicheren Arbeitsverhältnis setzt die Stadt Hattingen auch als Arbeitgeberin Akzente.
Die Stadt Hattingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich 51 – Kinder, Jugend und Familie – eine*n Sozialarbeiter*in .
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die gesetzlichen Pflichtaufgaben nach §§ 8 a, 16 bis 21, 27 bis 35, 41, 42, 50, 52 und 53 SGB VIII. Schwerpunkte liegen in den Arbeitsfeldern
- Anwendung von sozialpädagogischer Diagnostik, Casemanagement und zielführender Hilfeplanung
- Beratung und Unterstützung von Eltern zur Ausübung ihrer Erziehungsverantwortung
- Trennungs- und Scheidungsberatung sowie begleitete Umgangskontakte nach Verfahren KiM
- Krisenmanagement
- Umsetzung der Standards zur Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
- Rufbereitschaft
Folgende Voraussetzungen bringen Sie mit:
- erfolgreich abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Soziale Arbeit (Bachelor/Diplom/Master)
Folgende persönliche Fähigkeiten bringen Sie mit:
- Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit
- gutes Zeit- und Selbstmanagement
- Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität, Motivation, Entscheidungsfähigkeit
Wir bieten Ihnen:
- eine unbefristete Teilzeitstelle mit 26,5 Stunden/Woche
- eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe S 14 gemäß den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE)
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe in einer attraktiven Stadt
- ein angenehmes Arbeitsklima in einem kollegialem Team
- die Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst
- betriebliche Altersvorsorge, jährliches Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung für Tariflich Beschäftigte
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
- Mobile Work
- fachliche und fachübergreifende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. Sportangebote)
Voraussetzung ist ebenfalls Ihre Bereitschaft zu arbeitsbedingten flexiblen Arbeitszeiten, in Krisenfällen auch in Abendstunden und an Wochenenden, außerdem Ihre Mitarbeit im Rahmen der Supervision und die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Netzwerk. Methodenvielfalt sowie ressourcenorientiertes Arbeiten sind selbstverständlich.
Ein PKW-Führerschein ist ebenfalls Voraussetzung. Sie sind außerdem bereit, Ihren privaten PKW gegen Wegstreckenentschädigung im Stadtgebiet Hattingen für dienstliche Zwecke einzusetzen.
Kontakt und Information:
Ihre Bewerbung bitten wir bis zum 28.02.2025 ausschließlich online über das Online-Stellen-Portal www.Interamt.de abzugeben.
Für weitere Auskünfte zum Stelleninhalt und den Anforderungen steht Ihnen der Leiter der Abteilung Erziehunshilfen, Herr Leopold, Tel. 02324/204-4280 oder E-Mail: , zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen können.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Mitarbeitenden ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Stadt Hattingen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen . Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.