Daten für neuen Mietspiegel werden erhoben

Fragebogen an 2.000 Wohnungseigentümer

Hattingen/Ruhr. Im nächsten Jahr wird es einen neuen Mietspiegel für Hattingen geben. Der Mietspiegel für 2025 soll dem aktuellen Mietpreisgefüge und den Ansprüchen an einen qualifizierten Mietspiegel entsprechen und eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten freifinanzierter Wohnungen in Hattingen liefern. Daher werden jetzt 2.000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Ein- und Zweifamilienhäusern in Hattingen befragt.

Der Arbeitskreis „Hattinger Mietspiegel“ bestehend aus den Mitgliedern Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend, der Haus und Grund Hattingen e. V. und Mitarbeitenden der Stadt Hattingen hat dazu einen Umfragebogen erarbeitet, dessen Daten als Grundlage für den neuen Mietspiegel gelten. Abgefragt werden bei der Datenerhebung insbesondere Informationen über Baualter, Wohnfläche, Lage, Ausstattung, energetische Ausstattung und Mietpreis. Aufgrund einer neuen Rechtslage sind die Befragten erstmals verpflichtet, Auskunft zu Mietverhältnissen und Merkmalen ihrer Wohnungen zu erteilen. Die per Zufall ausgewählten und angeschriebenen Personen können die Umfrage online ausfüllen. Mithilfe eines QR-Codes kann auf die Befragung auf der Internetseite der Stadt Hattingen zugegriffen werden. Aber auch das Ausfüllen in Papierform ist nach wie vor möglich. Die Antworten werden mithilfe eines Zugangscodes anonymisiert, so dass bei der Auswertung keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Die Umfrage findet in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 30. November 2024 statt. Der gültige Mietspiegel ist auf dem Stand von Juni 2023.

Funktion des Mietspiegels

Der Mietspiegel stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar und hat unterschiedliche Funktionen. Er zeigt das ortsübliche Niveau der Mietpreise und gibt aufgrund seiner detaillierten Systematik Mieterinnen, Mietern und Vermieterinnen, Vermietern die Möglichkeit, den Mietpreis anhand objektiver Kriterien einzuschätzen. Gleichzeitig dient er zur Begründung von Mieterhöhungsverlangen

 

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