Tritt am 31. Juli endgültig in Kraft
EN-Kreis. Seine endgültige und vollständige Einführung wurde
coronabedingt verschoben, am kommenden Sonntag läuft die Übergangsfrist nun
aber aus - in Schulen, Kitas, Flüchtlingsunterkünften, aber auch für
Beschäftigte in Arztpraxen und Krankenhäusern gilt ab nächster Woche der
Masern-Schutznachweis, d.h. bestimmte Personengruppen müssen einen
ausreichenden Schutz gegen Masern erbringen.
Bereits seit dem 1. März 2020 müssen alle Personen, die
in Gemeinschaftseinrichtungen, wie beispielsweise Kindertagesstätten und
Schulen, betreut oder tätig werden wollen, einen Masernschutz nachweisen. Für
Personen, die bereits vor dem 1. März 2020 dort betreut wurden oder tätig
waren, galt eine Übergangsfrist. Diese müssen nun den Nachweis bis zum 31. Juli
dieses Jahres erbringen. Damit hatte der Gesetzgeber aufgrund der hohen
Arbeitsbelastung in den Gesundheitsämtern rund um die Corona-Pandemie die Frist
zweimal verlängert.
Unter anderem auch Beschäftigte in Arztpraxen und
Krankenhäusern müssen ab kommender Woche ihren Impfausweis beim Arbeitgeber
vorlegen, sofern sie es nicht bereits getan haben. Gleiches gilt für
Asylbewerber und Geflüchtete. Innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme in eine
Gemeinschaftsunterkunft muss ein entsprechender Impfschutz nachgewiesen werden.
Hintergrund der Masern-Impfpflicht ist vor allem der
Schutz von kleinen Kindern. "Die Masern sind eine hoch ansteckende
Krankheit und keine harmlose Kinderkrankheit. Komplikationen sind insbesondere
bei Säuglingen, Kleinkindern und auch Erwachsenen ab 20 nicht selten. Und die
Krankheit kann auch tödlich verlaufen, insbesondere bei schwerwiegenden
Komplikationen wie Hirnentzündung", appelliert Amtsärztin Sabine
Klinke-Rehbein an die Eltern, ihre Sprösslinge impfen zu lassen.
Bei Verstößen, sprich ein fehlender Nachweis über den
Masern-Impfschutz bis zum 31. Juli, ist das Gesundheitsamt zu informieren. Der
Ennepe-Ruhr-Kreises hat ein Online-Formular geschaltet, über das die jeweiligen
Einrichtungsleitungen eine Meldung der Personen abgeben können, die über keinen
Immunnachweis verfügen. Bereits in dieser Woche wird das Gesundheitsamt des
Ennepe-Ruhr-Kreises das Verfahren hinsichtlich der Umsetzung des
Masernschutzgesetzes aufnehmen. Sofern ein Nachweis ausbleibt, kann das
Gesundheitsamt in diesen Fällen Betretung- oder Tätigkeitsverbote aussprechen.
Alle wichtigen Infos rund um die Masern-Impflicht lassen
sich auch auf der Internetseite des Kreises www.enkreis.de
nachlesen. Anfragen hinsichtlich der Umsetzung des Masernschutzgesetzes können
direkt an das Postfach
gestellt werden.