Impfung muss nachgewiesen werden
EN-Kreis. Mit den Geflüchteten aus der Ukraine kommen von dort auch
Haustiere in den Ennepe-Ruhr-Kreis. In diesem Zusammenhang weist das
Veterinäramt auf Folgendes hin: Da die Ukraine als Risikogebiet für Tollwut
gilt, müssen mitgebrachte Hunde, Katzen und Frettchen auf ihren Tollwutstatus
getestet werden.
Die Untersuchung stellt sicher, dass die Tiere nicht
unerkannt Erreger ins tollwutfreie Deutschland einschleppen, diese hier
verbreiten und so die Gesundheit von Tieren und Menschen erheblich gefährden.
Hunde, Katzen und Frettchen, die von den Flüchtlingen
mitgebracht werden, müssen daher zunächst zwingend in Quarantäne. Solange bis
eine Impfung gegen diese Viruserkrankung nachgewiesen oder nachgeholt ist,
dürfen sie keinerlei Kontakt zu anderen Tieren oder fremden Menschen haben.
Eine Ausnahme gilt für Hunde: Sie können an einer kurzen Leine und mit großem
Abstand zu anderen Lebewesen ausgeführt werden.
Die Untersuchung und die Organisation der Quarantäne
erfolgt durch das Veterinäramt. Damit alles Notwendige eingeleitet werden kann,
sind betroffene Tierhalter oder Paten verpflichtet, schnellstmöglich Kontakt
mit dem Veterinäramt aufzunehmen. Auf ihrer Internetseite stellt die
Kreisverwaltung ein entsprechendes Meldeformular - auch in ukrainischer Sprache
- zur Verfügung. Es ist unter www.en-kreis.de
im unteren Teil der Startseite zu finden, Bereich "Wissenswertes",
"Ukraine".
Um einen Überblick darüber zu gewinnen, wie viele
ukrainische Flüchtlinge Tiere mit in den Ennepe-Ruhr-Kreis bringen und welche
Herausforderungen damit für Quarantänemöglichkeiten verbunden sind, tauschen
sich Kreis- und Stadtverwaltungen derzeit eng aus.
Ansprechpartner im Schwelmer Kreishaus sind Emma Kaeder,
02336/93 2412, Dr. Bettina Buck, 02336/ 93 2406 und Jörg Trestik, 02336/93 2410
und E-Mail: .