Ab Januar ändert sich die Grundsteuer
Hattingen/Ruhr. Neue Hebesätze der Grundsteuer
A für Wohn- und Nichtwohngrundstücke und B für landwirtschaftlich genutzte
Flächen wurden in der letzten Ratssitzung des Jahres beschlossen. Die
Kommunalpolitiker sind dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, den Hebesatz B auf 995 Prozent und A auf 720
Prozent zu erhöhen. Bisher lagen die Hebesätze bei 875 beziehungsweise 600
Prozent.
Der
Grund für die Änderung basiert nicht auf einer Entscheidung der
Stadtverwaltung, sondern auf einer Gesetzesreform, die ab 2025 greift. Denn
alle Immobilienwerte wurden vom Finanzamt in den letzten Jahren neu berechnet.
Dies war eine Forderung des Bundesverfassungsgerichtes, weil die bestehenden
Werte von 1964 überaltert waren.
Wie viel die Eigentümer demnächst an Grundsteuer zahlen
müssen, erfahren sie mit den neuen Grundsteuerabgabebescheiden, die ab Januar
2025 von den Stadtverwaltungen verschickt werden. Letztlich trifft die
Grundsteuer jeden, denn die Mieterinnen und Mieter zahlen diese über die
Nebenkosten.
Die
Neuberechnung der Grundsteuer, die von den Kommunen erhoben wird, ist
notwendig, weil sich mit der Reform sämtliche Werte für Grundstücke verändert
haben. Die Stadt Hattingen muss ihre Hebesätze rechnerisch daran anpassen, um
das Grundsteueraufkommen stabil zu halten. Das heißt, um nach der Reform in
Summe genauso viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher. Denn insgesamt soll
die Grundsteuer-Reform für die Kommunen «aufkommensneutral» sein.
Für
Hattingen bedeutet das, dass auch nach der Reform rund 15,3 Millionen sowie 0,2
Millionen Euro für die Grundsteuer B und A in die Stadtkasse fließen sollen.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort und werden unter
anderem für Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze oder Sportangebote dringend
gebraucht.
In der Stadtratssitzung wurde
parteiübergreifend von den Stadtverordneten betont, dass keine andere
Möglichkeit gesehen werde, um die wichtige Einnahmeposition rechtssicher stabil
zu halten. Sie folgten damit der Empfehlung und Einschätzung der Stadtverwaltung.
Bei den Grundstückseigentümern wird es aufgrund
des neuen Steuersatzes dazu kommen, dass einige mehr, andere aber auch weniger
als vorher zahlen. Das hängt von der Bewertung der Grundstücke und des daraus
resultierenden Steuermessbetrages, den die Finanzämter in den letzten Jahren
ermittelt haben, ab. Die Auswirkungen sind also sehr individuell. Tendenziell jedoch
werden Wohngrundstücke stärker belastet als Nichtwohngrundstücke.
Ein differenzierter Hebesatz, der eventuell die
Unterschiede abmildern könnte, wird von der Verwaltung als keine Alternative
gesehen, weil damit aktuell ein zu hohes Rechtsrisiko und damit für die Stadt
auch ein fiskalisches Risiko einhergeht. Sollte es dazu eine höchstrichterliche
Entscheidung geben, könnten die Hebesätze entsprechend angepasst werden.