Hebesätze wurden angepasst

Ab Januar ändert sich die Grundsteuer

Hattingen/Ruhr. Neue Hebesätze der Grundsteuer A für Wohn- und Nichtwohngrundstücke und B für landwirtschaftlich genutzte Flächen wurden in der letzten Ratssitzung des Jahres beschlossen. Die Kommunalpolitiker sind dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, den Hebesatz B auf 995 Prozent und A auf 720 Prozent zu erhöhen. Bisher lagen die Hebesätze bei 875 beziehungsweise 600 Prozent.

Der Grund für die Änderung basiert nicht auf einer Entscheidung der Stadtverwaltung, sondern auf einer Gesetzesreform, die ab 2025 greift. Denn alle Immobilienwerte wurden vom Finanzamt in den letzten Jahren neu berechnet. Dies war eine Forderung des Bundesverfassungsgerichtes, weil die bestehenden Werte von 1964 überaltert waren.

Wie viel die Eigentümer demnächst an Grundsteuer zahlen müssen, erfahren sie mit den neuen Grundsteuerabgabebescheiden, die ab Januar 2025 von den Stadtverwaltungen verschickt werden. Letztlich trifft die Grundsteuer jeden, denn die Mieterinnen und Mieter zahlen diese über die Nebenkosten.

Die Neuberechnung der Grundsteuer, die von den Kommunen erhoben wird, ist notwendig, weil sich mit der Reform sämtliche Werte für Grundstücke verändert haben. Die Stadt Hattingen muss ihre Hebesätze rechnerisch daran anpassen, um das Grundsteueraufkommen stabil zu halten. Das heißt, um nach der Reform in Summe genauso viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher. Denn insgesamt soll die Grundsteuer-Reform für die Kommunen «aufkommensneutral» sein.

Für Hattingen bedeutet das, dass auch nach der Reform rund 15,3 Millionen sowie 0,2 Millionen Euro für die Grundsteuer B und A in die Stadtkasse fließen sollen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort und werden unter anderem für Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze oder Sportangebote dringend gebraucht.

In der Stadtratssitzung wurde parteiübergreifend von den Stadtverordneten betont, dass keine andere Möglichkeit gesehen werde, um die wichtige Einnahmeposition rechtssicher stabil zu halten. Sie folgten damit der Empfehlung und Einschätzung der Stadtverwaltung.

Bei den Grundstückseigentümern wird es aufgrund des neuen Steuersatzes dazu kommen, dass einige mehr, andere aber auch weniger als vorher zahlen. Das hängt von der Bewertung der Grundstücke und des daraus resultierenden Steuermessbetrages, den die Finanzämter in den letzten Jahren ermittelt haben, ab. Die Auswirkungen sind also sehr individuell. Tendenziell jedoch werden Wohngrundstücke stärker belastet als Nichtwohngrundstücke.

Ein differenzierter Hebesatz, der eventuell die Unterschiede abmildern könnte, wird von der Verwaltung als keine Alternative gesehen, weil damit aktuell ein zu hohes Rechtsrisiko und damit für die Stadt auch ein fiskalisches Risiko einhergeht. Sollte es dazu eine höchstrichterliche Entscheidung geben, könnten die Hebesätze entsprechend angepasst werden.

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