Hinweise zu Silvester und Neujahr

Erst feiern, dann fegen

    Hattingen/Ruhr. Vor Silvester erinnert die Feuerwehr Hattingen daran, dass das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie in der historischen Altstadt oder im historischen Ortskern Blankenstein ist grundsätzlich verboten ist. Damit die Silvesternacht sicher verläuft, bittet die Feuerwehr Hattingen darum, Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern walten zu lassen und betont:

    • Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoffe“. Dies sollte jedem klar sein, der diese Produkte erwirbt.
    • Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht unbeaufsichtigt mit pyrotechnischen Produkten hantieren und beachten Sie unbedingt die Herstellerhinweise auf der Verpackung.
    • Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien gezündet und abgebrannt werden.
    • Halten Sie immer genügend Sicherheitsabstand.
    • Werfen Sie niemals „Böller“ auf andere Menschen und schießen Sie keine Raketen in Richtung anderer ab.
    • Versuchen Sie auf keinen Fall Blindgänger erneut zu zünden. Machen Sie diese sofort unbrauchbar indem Sie sie mit Wasser übergießen. Entfernen Sie Blindgänger umgehend. Sie könnten sonst von Kindern aufgesammelt und gezündet werden.
    • Transportieren Sie Feuerwerkskörper niemals in Jacken- oder Hosentaschen.
    • Stellen Sie Feuerwerkskörper nicht selber her und bewahren Sie Feuerwerkskörper immer außerhalb der Reichweite von Kindern und Jugendlichen auf. Achten Sie darauf, dass bei der Lagerung keine Selbstentzündung möglich ist.
    • Um Brände durch „Irrgänger“ zu vermeiden sollten Sie Fenster und Türen schließen. Vergewissern Sie sich, dass besonders die Dachfenster geschlossen sind.

    Sollte es dennoch zu Unfällen oder Bränden kommen, informieren Sie schnellstmöglich den Notruf 112.

    Erst feiern, dann fegen!
    Abgeschossene Raketen und Böller sind nach dem Knall Müll, und so bleibt jede Menge Dreck nach einem durchgeknallten Jahreswechsel auf Straßen und Wegen liegen. Die Stadt erinnert ihre Bürger an die Reinigungspflicht. In der Straßenreinigungssatzung ist festgelegt, dass auf Bürgersteigen vor den Häusern sowie auf Privatgrund nicht etwa die Kehrmaschine die Überreste des Feuerwerks beseitigen muss, sondern Grundstückseigentümer oder Mieter.
    Allerdings möchte die Stadt niemandem die Freude am Knallen vermiesen. Auch falsch verstandener Eifer wäre fehl am Platz, keiner muss am Neujahrsmorgen in aller Frühe aufstehen, um alles in Ordnung zu bringen. Ab dem 2. Januar 2025 jedoch sollten die Gehwege wieder sauber sein.

    Symbolbild: Canva


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