Hattingen/Ruhr.
Vor
Silvester erinnert die Feuerwehr Hattingen daran, dass das
Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders
brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie in der historischen
Altstadt oder im historischen Ortskern Blankenstein ist grundsätzlich
verboten ist.
Damit die Silvesternacht sicher verläuft, bittet die Feuerwehr
Hattingen darum,
Vorsicht
im Umgang mit Feuerwerkskörpern walten zu lassen und betont:
Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoffe“. Dies sollte
jedem klar sein, der diese Produkte erwirbt.
Lassen Sie
Jugendliche unter 18 Jahren nicht unbeaufsichtigt mit pyrotechnischen
Produkten hantieren und beachten Sie unbedingt die Herstellerhinweise
auf der Verpackung.
Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien
gezündet und abgebrannt werden.
Halten Sie immer genügend
Sicherheitsabstand.
Werfen Sie niemals „Böller“ auf
andere Menschen und schießen Sie keine Raketen in Richtung anderer
ab.
Versuchen Sie auf keinen Fall Blindgänger erneut zu
zünden. Machen Sie diese sofort unbrauchbar indem Sie sie mit Wasser
übergießen. Entfernen Sie Blindgänger umgehend. Sie könnten sonst
von Kindern aufgesammelt und gezündet werden.
Transportieren
Sie Feuerwerkskörper niemals in Jacken- oder Hosentaschen.
Stellen Sie Feuerwerkskörper nicht selber her und bewahren Sie
Feuerwerkskörper immer außerhalb der Reichweite von Kindern und
Jugendlichen auf. Achten Sie darauf, dass bei der Lagerung keine
Selbstentzündung möglich ist.
Um Brände durch „Irrgänger“
zu vermeiden sollten Sie Fenster und Türen schließen. Vergewissern
Sie sich, dass besonders die Dachfenster geschlossen sind.
Sollte
es dennoch zu Unfällen oder Bränden kommen, informieren Sie
schnellstmöglich den Notruf 112.
Erst
feiern, dann fegen!
Abgeschossene
Raketen und Böller sind nach dem Knall Müll, und so bleibt jede
Menge Dreck nach einem durchgeknallten Jahreswechsel auf Straßen und
Wegen liegen. Die Stadt erinnert ihre Bürger an die
Reinigungspflicht. In der Straßenreinigungssatzung ist festgelegt,
dass auf Bürgersteigen vor den Häusern sowie auf Privatgrund nicht
etwa die Kehrmaschine die Überreste des Feuerwerks beseitigen muss,
sondern Grundstückseigentümer oder Mieter.
Allerdings möchte
die Stadt niemandem die Freude am Knallen vermiesen. Auch falsch
verstandener Eifer wäre fehl am Platz, keiner muss am Neujahrsmorgen
in aller Frühe aufstehen, um alles in Ordnung zu bringen. Ab dem 2.
Januar 2025 jedoch sollten die Gehwege wieder sauber sein.