Abwasser, Abfall und
Friedhöfe betroffen
Hattingen/Ruhr. Zum Jahreswechsel
werden in Hattingen einige Gebühren angepasst. Unter anderem wurde eine
Anhebung der Gebühren für die Entsorgung von Abwasser und Abfall sowie für die
Nutzung der städtischen Friedhöfe am Donnerstag, 19. Dezember in der
Ratssitzung beschlossen. Unverändert bleiben die Elternbeiträge für die
Kindertagespflege.
Für die Müllentsorgung bedeutet das konkret: Nutzer einer 60-Liter-Tonne
zahlen künftig 107,40 Euro pro Jahr für den Biomüll statt wie bisher 96 Euro.
Der Restmüll kostet im gleichen Gefäß dann 168,60 Euro statt der bisherigen
160,20 Euro. Auch die Gebühren für Müllsäcke werden angehoben: Biomüllsäcke
kosten zukünftig 3 Euro und Restmüllsäcke 5 Euro, statt wie bisher 2 Euro.
Gebühren müssen kostendeckend sein und müssen daher in der Regel in jedem Jahr
aufgrund der Preisentwicklung angepasst werden.
Eine Erhöhung der Gebühren
erfolgt auch im Bereich Abwasser: Ab Januar 2025 wird die Entsorgung des
Schmutzwassers jährlich 2,47 Euro statt 2,40 Euro pro Kubikmeter kosten. Beim
Niederschlagswasser steigt der Betrag von 57 Cent auf 65 Cent pro Kubikmeter.
Für die Nutzung der
städtischen Friedhöfe hat die Stadtverordnetenversammlung unter anderem
folgende Änderungen beschlossen: Für eine Erdbestattung in einer
Reihengrabstätte mit Gestaltungs- und Pflegerecht wird ab dem 1. Januar 2025
beispielsweise eine Nutzungsgebühr von 1.465 Euro erhoben statt der bisherigen
1.165 Euro. Im Falle einer Urnenbeisetzung steigen die Nutzungsgebühren von 859
Euro auf 1.078 Euro. Die Nutzungsgebühr für eine Beisetzung in einer
Wahlgrabstätte inklusive Gestaltungs- und Pflegerecht kostet sowohl für eine
Erdbestattung als auch eine Urnenbeisetzung 1.760 Euro statt der bisherigen
1.394 Euro. Günstiger werden die Nutzungsgebühren für ein Kolumbarium: Statt
853 Euro betragen die Gebühren zukünftig nur 593 Euro.
Die kompletten Gebührensatzungen
der Stadt Hattingen können auf der Homepage www.hattingen.de
eingesehen werden.