Neue Gebühren ab 2025

Abwasser, Abfall und Friedhöfe betroffen

Hattingen/Ruhr. Zum Jahreswechsel werden in Hattingen einige Gebühren angepasst. Unter anderem wurde eine Anhebung der Gebühren für die Entsorgung von Abwasser und Abfall sowie für die Nutzung der städtischen Friedhöfe am Donnerstag, 19. Dezember in der Ratssitzung beschlossen. Unverändert bleiben die Elternbeiträge für die Kindertagespflege.

Für die Müllentsorgung bedeutet das konkret: Nutzer einer 60-Liter-Tonne zahlen künftig 107,40 Euro pro Jahr für den Biomüll statt wie bisher 96 Euro. Der Restmüll kostet im gleichen Gefäß dann 168,60 Euro statt der bisherigen 160,20 Euro. Auch die Gebühren für Müllsäcke werden angehoben: Biomüllsäcke kosten zukünftig 3 Euro und Restmüllsäcke 5 Euro, statt wie bisher 2 Euro. Gebühren müssen kostendeckend sein und müssen daher in der Regel in jedem Jahr aufgrund der Preisentwicklung angepasst werden.

Eine Erhöhung der Gebühren erfolgt auch im Bereich Abwasser: Ab Januar 2025 wird die Entsorgung des Schmutzwassers jährlich 2,47 Euro statt 2,40 Euro pro Kubikmeter kosten. Beim Niederschlagswasser steigt der Betrag von 57 Cent auf 65 Cent pro Kubikmeter.

Für die Nutzung der städtischen Friedhöfe hat die Stadtverordnetenversammlung unter anderem folgende Änderungen beschlossen: Für eine Erdbestattung in einer Reihengrabstätte mit Gestaltungs- und Pflegerecht wird ab dem 1. Januar 2025 beispielsweise eine Nutzungsgebühr von 1.465 Euro erhoben statt der bisherigen 1.165 Euro. Im Falle einer Urnenbeisetzung steigen die Nutzungsgebühren von 859 Euro auf 1.078 Euro. Die Nutzungsgebühr für eine Beisetzung in einer Wahlgrabstätte inklusive Gestaltungs- und Pflegerecht kostet sowohl für eine Erdbestattung als auch eine Urnenbeisetzung 1.760 Euro statt der bisherigen 1.394 Euro. Günstiger werden die Nutzungsgebühren für ein Kolumbarium: Statt 853 Euro betragen die Gebühren zukünftig nur 593 Euro.

Die kompletten Gebührensatzungen der Stadt Hattingen können auf der Homepage www.hattingen.de eingesehen werden.

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