Viele Fragen sind noch offen
Hattingen/Ruhr. Das Land Nordrhein-Westfalen hat am
letzten Donnerstag die angekündigte Übersicht aufkommensneutraler Hebesätze für
die Bemessung der Grundsteuer auf der Homepage der Finanzverwaltung
veröffentlicht. Sie soll den Städten und Gemeinden als Orientierung dienen, mit
welchen Hebesätzen sie im Rahmen der Grundsteuerreform dasselbe Steueraufkommen
wie bisher erzielen können. Dazu stellt die Finanzverwaltung unterschiedliche
Musterwerte bereit mit denen die 2025 greifende Grundsteuerreform
aufkommensneutral umgesetzt würde. Die Stadt Hattingen erzielt aus der
Grundsteuer jährlich Einnahmen von rund 15 Millionen Euro.
Für Hattingen liegt der
Hebesatz für die Grundsteuer B seit Jahren bei 875 Punkten. Weitere Anhebungen
wollten und wollen Rat und Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern nicht
zumuten. Eine Anhebung, die jetzt vom Finanzminister empfohlen wird, liegt bei
970 Punkten, wenn nicht zwischen Wohn- und Geschäftsimmobilien differenziert
wird. Wichtig für die Berechnung ist auch die Steuermesszahl, die jetzt neu
ermittelt worden ist.
Über die Höhe der neuen
Hebesätze ist in Hattingen und anderen Kommunen in NRW noch nicht entschieden
worden. Allerdings wird an den konkreten Zahlen, die das Land veröffentlicht
hat, schon jetzt sichtbar, dass sich das Wohnen insgesamt verteuert und Gewerbe
günstiger wird, wenn die Kommunen nicht eigenständig Korrekturen zu Gunsten der
Wohnimmobilien und zu Lasten der Gewerbeimmobilien vornehmen. Eine Verschiebung
der Belastung hängt auch mit der Neubewertung der Immobilien im Zuge der
Grundsteuerreform zusammen.
Bürgermeister Dirk Glaser: „Wir
möchten nicht, dass es zu massiven Verschiebung zu Lasten der privaten
Eigentümer kommt. Das kann so nicht stehenbleiben. Das Land NRW muss dringend
gegensteuern, denn eine zusätzliche Belastung von Bürgerinnen und Bürgern ist
in meinen Augen nicht mehr vermittelbar. Wohnen darf nicht noch teurer werden.“
Das Land müsse die Grundsteuerreform korrigieren und nicht die Verantwortung
den Kommunen überlassen und ihnen damit den Schwarzen Peter zuschieben, zumal
mit einer individuellen Korrektur die rechtlichen Unsicherheiten sehr groß
seien.
Um diese unterschiedliche
Belastung auszugleichen hat, das Land aufkommensneutralen Hebesätze berechnet,
die den Entscheiderinnen und Entscheider in den Rathäusern und Stadträten als
Anhaltspunkte dienen können, wenn sie die Grundsteuer insgesamt auf einem
stabilen Niveau halten wollen. Empfohlen wird hier für Hattingen vom Land für
die maßgebliche Grundsteuer B: 865 Prozentpunkte und Nichtwohngrundstücke 1.317
Prozentpunkte, wenn insgesamt die gleichen Einnahmen wie bislang erzielt werden
sollen. Doch die eigenständige, individuelle Differenzierung zwischen Wohn- und
Geschäftsimmobilien birgt erhebliches Konfliktpotenzial in den Kommunen.
„Das Verfahren ist längst nicht
abgeschlossen und es fehlt noch jede Form der Rechtssicherheit“, sagt
Hattingens Kämmerer Frank Mielke. „Die Reform der Grundsteuern birgt
Sprengstoff in sich: Zum einen müssen Hauseigentümer und Mieter sich darauf
einstellen, deutlicher zur Kasse gebeten zu werden, weil das Wohnen noch teurer
wird. Zum anderen wächst der Widerstand in den Kommunen, sich durch
individuelle Hebesatz-Anpassungen auf dünnes juristisches Eis zu begeben.“
In einem Brief an die Kommunen
hat die Landesregierung mitgeteilt, dass der Finanzminister für Gespräche
bereitstehe. Das Angebot möchte Hattingens Stadtspitze in Anspruch nehmen und
klären, wie es weitergehen soll, denn die Zeit läuft: Bis zum 30. Juni 2025
können die Kommunen eigenverantwortlich ihre zum 1. Januar 2025 geltenden
Grundsteuerhebesätze anpassen.
Fragen
und Antworten zur Grundsteuerreform. Finanzverwaltung NRW