Grundsteuerreform: Noch keine Entscheidung in Hattingen

Viele Fragen sind noch offen

Hattingen/Ruhr. Das Land Nordrhein-Westfalen hat am letzten Donnerstag die angekündigte Übersicht aufkommensneutraler Hebesätze für die Bemessung der Grundsteuer auf der Homepage der Finanzverwaltung veröffentlicht. Sie soll den Städten und Gemeinden als Orientierung dienen, mit welchen Hebesätzen sie im Rahmen der Grundsteuerreform dasselbe Steueraufkommen wie bisher erzielen können. Dazu stellt die Finanzverwaltung unterschiedliche Musterwerte bereit mit denen die 2025 greifende Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt würde. Die Stadt Hattingen erzielt aus der Grundsteuer jährlich Einnahmen von rund 15 Millionen Euro.

Für Hattingen liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B seit Jahren bei 875 Punkten. Weitere Anhebungen wollten und wollen Rat und Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten. Eine Anhebung, die jetzt vom Finanzminister empfohlen wird, liegt bei 970 Punkten, wenn nicht zwischen Wohn- und Geschäftsimmobilien differenziert wird. Wichtig für die Berechnung ist auch die Steuermesszahl, die jetzt neu ermittelt worden ist.

Über die Höhe der neuen Hebesätze ist in Hattingen und anderen Kommunen in NRW noch nicht entschieden worden. Allerdings wird an den konkreten Zahlen, die das Land veröffentlicht hat, schon jetzt sichtbar, dass sich das Wohnen insgesamt verteuert und Gewerbe günstiger wird, wenn die Kommunen nicht eigenständig Korrekturen zu Gunsten der Wohnimmobilien und zu Lasten der Gewerbeimmobilien vornehmen. Eine Verschiebung der Belastung hängt auch mit der Neubewertung der Immobilien im Zuge der Grundsteuerreform zusammen.

Bürgermeister Dirk Glaser: „Wir möchten nicht, dass es zu massiven Verschiebung zu Lasten der privaten Eigentümer kommt. Das kann so nicht stehenbleiben. Das Land NRW muss dringend gegensteuern, denn eine zusätzliche Belastung von Bürgerinnen und Bürgern ist in meinen Augen nicht mehr vermittelbar. Wohnen darf nicht noch teurer werden.“ Das Land müsse die Grundsteuerreform korrigieren und nicht die Verantwortung den Kommunen überlassen und ihnen damit den Schwarzen Peter zuschieben, zumal mit einer individuellen Korrektur die rechtlichen Unsicherheiten sehr groß seien.

Um diese unterschiedliche Belastung auszugleichen hat, das Land aufkommensneutralen Hebesätze berechnet, die den Entscheiderinnen und Entscheider in den Rathäusern und Stadträten als Anhaltspunkte dienen können, wenn sie die Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen Niveau halten wollen. Empfohlen wird hier für Hattingen vom Land für die maßgebliche Grundsteuer B: 865 Prozentpunkte und Nichtwohngrundstücke 1.317 Prozentpunkte, wenn insgesamt die gleichen Einnahmen wie bislang erzielt werden sollen. Doch die eigenständige, individuelle Differenzierung zwischen Wohn- und Geschäftsimmobilien birgt erhebliches Konfliktpotenzial in den Kommunen.

„Das Verfahren ist längst nicht abgeschlossen und es fehlt noch jede Form der Rechtssicherheit“, sagt Hattingens Kämmerer Frank Mielke. „Die Reform der Grundsteuern birgt Sprengstoff in sich: Zum einen müssen Hauseigentümer und Mieter sich darauf einstellen, deutlicher zur Kasse gebeten zu werden, weil das Wohnen noch teurer wird. Zum anderen wächst der Widerstand in den Kommunen, sich durch individuelle Hebesatz-Anpassungen auf dünnes juristisches Eis zu begeben.“

In einem Brief an die Kommunen hat die Landesregierung mitgeteilt, dass der Finanzminister für Gespräche bereitstehe. Das Angebot möchte Hattingens Stadtspitze in Anspruch nehmen und klären, wie es weitergehen soll, denn die Zeit läuft: Bis zum 30. Juni 2025 können die Kommunen eigenverantwortlich ihre zum 1. Januar 2025 geltenden Grundsteuerhebesätze anpassen.


Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform. Finanzverwaltung NRW

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