Grundsteuerreform greift 2025

Politik diskutiert über Hebesätze

Hattingen/Ruhr. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen sich wegen einer Gesetzesreform ab 2025 auf neue Grundsteuern einstellen, denn alle Immobilienwerte wurden vom Finanzamt in den letzten Jahren neu berechnet. Allein in NRW wurden dafür rund 6,5 Millionen Grundstücke und Gebäude neu bewertet. Grund dafür war eine Forderung des Bundesverfassungsgerichtes, weil die bestehenden Werte von 1964 überaltert waren.

„Bei jedem einzelnen Grundstückseigentümer wird sich etwas ändern: Einige werden mehr und andere weniger Grundsteuern bezahlen müssen. Die Bandbreite ist groß“, weiß Kämmerer Frank Mielke. Was sich für den einzelnen Steuerzahler ändert, hängt aber davon ab, wie sich der Wert der Immobilie verändert hat.

Der neue Wert ist im Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts abgebildet, den die Eigentümer bereits erhalten haben. Die Städte haben auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss.

Neue Grundsteuer ab 2025

Wie viel die Eigentümer demnächst an Grundsteuer zahlen müssen, erfahren sie mit den neuen Grundsteuerabgabebescheiden, die ab Januar 2025 von den Stadtverwaltungen verschickt werden. Letztlich trifft die Grundsteuer jeden, denn die Mieterinnen und Mieter zahlen diese über die Nebenkosten. Ein entsprechender Grundbesitzabgabenbescheid mit den neuen Summen wird im Januar 2025 an rund 20.500 Adressaten von der Stadt Hattingen verschickt. „Die Grundsteuerreform macht den Städten keine Freude. Obwohl wir an der Regelung nicht beteiligt waren, werden wir als Absender der Bescheide den Ärger hier vor Ort spüren. Wir gehen davon aus, dass viele Bürgerinnen und Bürger rechtlich gegen die Bescheide vorgehen werden, auch wenn das erst einmal nichts daran ändern wird, dass gezahlt werden muss“, so Bürgermeister Dirk Glaser.

Hebesätze müssen politisch neu beschlossen werden

Bevor die Briefe auf den Weg gebracht werden, entscheiden die Hattinger Kommunalpolitikerinnen und -politiker über einen neuen Hebesatz B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke sowie die Grundsteuer A für landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Die Neuberechnung ist notwendig, weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändert haben. Die Stadt Hattingen muss ihre Hebesätze rechnerisch daran anpassen, um das Grundsteueraufkommen stabil zu halten. Das heißt, um nach der Reform in Summe genauso viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher. Denn insgesamt soll die Grundsteuer-Reform für die Kommunen «aufkommensneutral» sein.

Für Hattingen bedeutet das, dass auch nach der Reform rund 15,3 Millionen sowie 0,2 Millionen Euro für die Grundsteuer B und A in die Stadtkasse fließen sollen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort und werden unter anderem für Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze oder Sportangebote dringend gebraucht. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor der eigenen Haustür ausgegeben.

Um die gleichen Einnahmen zu gewährleisten, hat das Finanzministerium NRW im September eine Modell-Tabelle mit Werten für alle Kommunen in NRW veröffentlicht. Die darin vorgeschlagenen Hebesätze von B 975 Prozent und A 712 Prozent hat die Stadt angepasst. „Uns liegen inzwischen aktuellere Zahlen des Finanzamtes vor, so sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir mit dem Vorschlag der Landesliste nicht aufkommensneutral sind“, erklärt Kämmerer Frank Mielke. Die Stadtverwaltung wird den Kommunalpolitiker einen Hebesatz B in Höhe von 995 und A von 720 Prozent zur Diskussion und zum Beschluss vorschlagen. In den letzten neun Jahren wurden sie nicht angehoben und lagen bei 875 beziehungsweise 600 Prozent.

Zunächst tagt der Haupt- und Finanzausschuss am 28. November und diskutiert über den Vorschlag der Verwaltung. Im Rat am 12. Dezember werden die neuen Werte abschließend beschlossen.

Wohnhäuser werden insgesamt stärker belastet als Gewerbeimmobilien

Tendenziell erfährt die Grundstücksart „Nichtwohnen“ eine Entlastung während die Grundstücksart „Wohnen“ vergleichsweise stärker belastet wird. Ursächlich ist das in NRW anzuwendende Bewertungsverfahren. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wurde in die gesetzlichen Regelungen kein Korrekturfaktor aufgenommen. Über die Umverteilung der Zahllast soll nach dem Willen des Landes NRW auf kommunaler Ebene entschieden werden, heißt es in der Sitzungsvorlage der Verwaltung.

Differenzierte Hebesätze für Wohnen und Gewerbe sind rechtlich unsicher

Es besteht die Möglichkeit, um die Belastungsverschiebung auszugleichen und das Wohnen zu entlasten, dass unterschiedliche Hebesätze B für Wohnhäuser und Gewebeimmobilien erhoben werden. Das Finanzministerium hatte für Hattingen vorgeschlagen: 873 für Wohn- und 1.304 für Gewerbeimmobilien. Nach aktueller städtischer Berechnung lägen die Werte bei 926 und 1.328 Prozent. „Was in der Theorie zunächst gut klingt, birgt für die Kommunen ein hohes rechtliches und damit fiskalisches Risiko, denn es ist nicht geklärt, ob die unterschiedlichen Hebesätze vor dem Verfassungsgericht Bestand haben“, so Kämmerer Frank Mielke. Ein solches Wagnis möchte die Stadtverwaltung bei der verlässlichen und bedeutenden Einnahmequelle nicht eingehen, denn es könnte im schlimmsten Fall zu Einnahmeverlusten in Millionenhöhe führen. Daher schlägt die Verwaltung der Politik einen einheitlichen Betrag bei der Grundsteuer B für alle Immobilien vor.

„Wenn höchstrichterlich abschließend geklärt ist, dass eine Differenzierung korrekt ist, könnte in einem späteren Haushaltsjahr eine Anpassung erfolgen. Dennoch wird es auch dann immer Ungleichheiten geben“, erklärt Frank Mielke.

Individuelle Berechnung der Grundsteuer ab 2025

Bei der individuellen Berechnung der Grundsteuer spielt neben dem Hebesatz der Kommune und der Steuermesszahl auch der Wert des Grundbesitzes eine Rolle, den das Finanzamt aufgrund der aktuellen Daten zur Immobilie als sogenannten Einheitswert ebenfalls neu festgesetzt hat. 

Ganz Praktisch: Um die jährliche Grundsteuer zu berechnen, müssen sich Immobilieneigentümer den neuen Bescheid des Finanzamtes zum Grundsteuermessbetrag anschauen.

Der aktuelle Grundsteuermessbetrag 2025 wird mit dem Hebesatz 2025, der noch politisch beschlossen werden muss, multipliziert und durch 100 dividiert.

Wichtig: Ein neuer, höherer Steuersatz bedeutet nicht automatisch, dass die Grundsteuer steigt. Grundsätzlich kann es zu Verschiebungen kommen, so dass mehr, weniger oder gleiche Steuern möglich sind.

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