Kein Zurück bei der Müllabfuhr

Stadt blickt im nächsten Bezirk nach vorn

Hattingen/Ruhr. Weil Rückwärtsfahren beim Müllabtransport verboten ist, hat die Stadt weitere Eigentümer und Eigentümerinnen, die in Bereichen der Ortsteile Niederelfringhausen, Bredenscheid-Stüter, Winz-Baak und Niederwenigern leben, angeschrieben, um das Problem zu lösen. Auch dort, wie überall im Stadtgebiet, ist das städtische Fahrzeug bislang in einigen Straßenabschnitten rückwärts gefahren. Dies ist aber nicht mehr zulässig, weil es ein zu hohes Unfallrisiko sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch die Beschäftigten der Stadt darstellt.

Die jetzt betroffenen Ortsteile sind überwiegend ländlich geprägt und die Grundstücke liegen teils weit auseinander. Für fast alle zwanzig Straßenabschnitte, in denen die Fahrzeuge der Stadt bislang den Rückwärtsgang eingelegt haben, gibt es Alternativen. Die Stadt hat sich diese Bereiche sehr genau angeschaut und Lösungen erarbeitet, um das gefährliche und unzulässige Rückwärtsfahren zu vermeiden.

Zum Beispiel haben sich Eigentümerinnen und Eigentümer gefunden, die ihr privates Grundstück zur Verfügung stellen, damit das städtische Müllfahrzeug dort wenden kann. In einigen Fällen haben Bürgerinnen und Bürger selbst erklärt, dass es für sie kein Problem ist, ihre Tonnen an einen geeigneten Ort fernab ihres Grundstückes an die Straße zu stellen, damit das Müllfahrzeug nicht rückwärtsfahren muss. Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, bei denen noch nicht klar ist, wie eine sichere Entsorgung aussehen kann, sucht die Stadt jetzt vor Ort auf, um zu klären, welche Möglichkeiten es gibt. Nur falls dort keine Lösungen gefunden werden, bleibt die letzte Option: Sammelplatz oder ein alternativer Aufstellort.

In Niederwenigern wurden fast im gesamten Ortsteil die Sicherheitsrichtlinien bereits in diesem Sommer umgesetzt. Es wurde zunächst geprüft, ob durch Parkverbote, Heckenschnitt, das Versetzen von Straßenschildern oder den Einsatz eines kleineren Fahrzeuges ein sicheres Abholen des Mülls möglich ist. Erst dann hat die Option gegriffen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Tonnen zu einem Sammelplatz bringen müssen, so wie in einem Abschnitt der Straße Im Tal in Niederwenigern.

Dort hatte sich ein Grundstückseigentümer gegen die Anordnung der Stadt, den Müllsammelplatz umgehend einzurichten, gewehrt und das Gericht hat sich mit dem Fall befasst. Bei einem Termin vor Ort, hat der Richter sich von der Situation selbst ein Bild gemacht und die Argumente von Stadt und Bürger angehört. Nun ist ein gerichtlicher Beschluss erlassen worden, der den Argumenten der Stadt, die Maßnahme zur Sicherheit der Mitarbeitenden und der Bürgerinnen und Bürger ohne Aufschub umzusetzen, folgt.

Kern der gerichtlichen Ausführungen: Sicherheit hat Vorrang und es muss nicht erst ein Unfall  passieren. Auch habe die Stadt alle anderen Möglichkeiten sorgfältig abgewogen. Es gibt keine Alternative zur Sammelstelle, weil die beengte und unübersichtliche Örtlichkeit dies nicht zulasse. Sofern es dem Bürger nicht möglich sei, die Tonne selbst an den Sammelort zu bringen, müsse er sich der Hilfe Dritter bedienen.

Die Stadt hofft nun, dass sie bei den nächsten Stadtbezirken mit allen Bürgerinnen und Bürgern im Austausch eine einvernehmliche Regelung umsetzen kann und geht dazu frühzeitig in den Dialog.

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