Stadt blickt im nächsten Bezirk nach vorn
Hattingen/Ruhr. Weil Rückwärtsfahren beim
Müllabtransport verboten ist, hat die Stadt weitere Eigentümer und Eigentümerinnen, die in Bereichen der
Ortsteile Niederelfringhausen, Bredenscheid-Stüter, Winz-Baak und
Niederwenigern leben, angeschrieben, um das Problem zu lösen. Auch dort, wie
überall im Stadtgebiet, ist das städtische Fahrzeug bislang in einigen
Straßenabschnitten rückwärts gefahren. Dies ist aber nicht mehr zulässig, weil
es ein zu hohes Unfallrisiko sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch die
Beschäftigten der Stadt darstellt.
Die jetzt betroffenen Ortsteile sind überwiegend ländlich geprägt
und die Grundstücke liegen teils weit auseinander. Für fast alle zwanzig Straßenabschnitte, in
denen die Fahrzeuge der Stadt bislang den Rückwärtsgang eingelegt haben, gibt es Alternativen.
Die Stadt hat sich diese Bereiche sehr genau angeschaut und Lösungen erarbeitet, um das
gefährliche und unzulässige Rückwärtsfahren zu vermeiden.
Zum Beispiel haben sich Eigentümerinnen und Eigentümer gefunden,
die ihr privates Grundstück zur Verfügung stellen, damit das städtische
Müllfahrzeug dort wenden kann. In einigen Fällen haben Bürgerinnen und Bürger
selbst erklärt, dass es für sie kein Problem ist, ihre Tonnen an einen
geeigneten Ort fernab ihres Grundstückes an die Straße zu stellen, damit das
Müllfahrzeug nicht rückwärtsfahren muss. Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, bei denen noch
nicht klar ist, wie eine sichere Entsorgung aussehen kann, sucht die Stadt
jetzt vor Ort auf, um zu klären, welche Möglichkeiten es gibt. Nur falls dort
keine Lösungen gefunden werden, bleibt die letzte Option: Sammelplatz oder ein
alternativer Aufstellort.
In Niederwenigern wurden fast im gesamten Ortsteil die
Sicherheitsrichtlinien bereits in diesem Sommer umgesetzt. Es wurde zunächst geprüft, ob durch Parkverbote,
Heckenschnitt, das Versetzen von Straßenschildern oder den Einsatz eines kleineren
Fahrzeuges ein sicheres Abholen des Mülls möglich ist. Erst dann hat die Option gegriffen,
dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Tonnen zu einem Sammelplatz bringen müssen, so wie in
einem Abschnitt der Straße Im Tal in Niederwenigern.
Dort hatte sich ein Grundstückseigentümer gegen die Anordnung der
Stadt, den Müllsammelplatz umgehend einzurichten, gewehrt und das Gericht hat sich mit dem
Fall befasst. Bei einem Termin vor Ort, hat der Richter sich von der Situation selbst ein Bild
gemacht und die Argumente von Stadt und Bürger angehört. Nun ist ein
gerichtlicher Beschluss erlassen worden, der den Argumenten der Stadt, die
Maßnahme zur Sicherheit der Mitarbeitenden und der Bürgerinnen und Bürger ohne Aufschub
umzusetzen, folgt.
Kern der gerichtlichen Ausführungen: Sicherheit hat Vorrang und es
muss nicht erst ein Unfall passieren. Auch habe die Stadt alle anderen Möglichkeiten
sorgfältig abgewogen. Es gibt keine Alternative zur Sammelstelle, weil die beengte und
unübersichtliche Örtlichkeit dies nicht zulasse. Sofern es dem Bürger nicht möglich sei, die Tonne selbst an den
Sammelort zu bringen, müsse er sich der Hilfe Dritter bedienen.
Die
Stadt hofft nun, dass sie bei den nächsten Stadtbezirken mit allen Bürgerinnen
und Bürgern im Austausch
eine einvernehmliche Regelung umsetzen kann und geht dazu frühzeitig in den
Dialog.