Stadttor Altstadt Hattingen

Neue Zufahrtsregeln beim Frühlingsfest

Sicherheitsmaßnahmen verstärkt

Hattingen/Ruhr. Die Stadt Hattingen und das Stadtmarketing haben aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen beschlossen, die Zufahrten zur Innenstadt während des Frühlingsfestes zu begrenzen. Ziel ist es, die Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher zu erhöhen und einen reibungslosen Ablauf des Festes zu gewährleisten.

Eingeschränkte Zufahrtsregelung

Ab sofort ist eine ungehinderte Durchfahrt bei Veranstaltungen  in den Innenstadtbereich nur während der Andienungszeiten von 19:00 bis 10:30 Uhr möglich. Außerhalb dieser Zeiten werden die Zufahrten gesperrt. Der Durchlass bleibt ausschließlich für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Polizei sowie für Anwohner gewährleistet. Alle anderen Fahrzeuge, einschließlich Anlieferer, können die Innenstadt während der Sperrzeiten nicht befahren.

Folgende Zufahrten unterliegen der neuen Regelung:

- Altstadtklinik/Bügeleisenhaus

- Reschop Brücke

- ZOB/Reschop Carré

- Große Weilstraße/Bahnhofstraße

- Augustastraße/Heggerstraße

- Augustastraße/Horst

- Emschestraße/Talstraße

Die Stadt Hattingen bittet alle Betroffenen um Verständnis und Unterstützung für diese notwendigen Maßnahmen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gäste hat oberste Priorität.

Die Sperrungen gelten bis Sonntag, den 6.April 2025, 19:00 Uhr. Danach werden die Zufahrten wieder freigegeben.

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